Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 21.06.2023 die Vernehmlassung zum Vorentwurf der Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten eröffnet:
- Dieser Vorentwurf präzisiert die Bestimmungen des neuen, vom Parlament am 01.10.2021 verabschiedeten Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten.
Einleitung
Das neue Gesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (kurz: Tabakproduktegesetz (TabPG)), welches am 01.10.2021 vom Parlament verabschiedet wurde, regelt:
- die Zusammensetzung der Produkte;
- die Warnhinweise, welche auf den Verpackungen von Tabakprodukten angebracht werden müssen;
- die Einschränkungen der Werbung;
- die Einschränkungen der Verkaufsförderung;
- die Testkäufe.
Präzisierungserfordernis
Bestimmte Aspekte des Gesetzes bedürfen noch weiterer Präzisierungen, die in der Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) festgelegt werden:
- Die Vernehmlassung dauert bis zum 12.10.2023.
Gegenstand der TabPV
Die TabPV bestimmt insbesondere
- Form und Inhalt der Warnhinweise, welche auf Tabakprodukten zum Rauchen und auf pflanzlichen Rauchprodukten angebracht werden müssen,
- die Pflichten der Unternehmen, wie
- die Pflicht zur Selbstkontrolle;
- die Pflicht zur Meldung von Produkten;
- die Regelung von Testkäufen.
Aufgrund der ständigen Marktveränderungen und der Konsumgewohnheiten definiert der Verordnungsvorentwurf auch Kategorien neuer, sogenannter gleichartiger Produkte, wie
- pflanzliche Produkte zum Erhitzen;
- Nikotinprodukte zum Schnupfen;
- tabakfreie Produkte für Wasserpfeifen.
Weiter schlägt der BR vor, diese gleichartigen Produkte der Gesetzgebung über Tabakprodukte zu unterstellen.
Zwei parallel laufende Gesetzgebungsprozesse zu Tabak
Das Gesetz (TabPG) und die Verordnung (TabPV) sollten beide im Sommer 2024 in Kraft treten.
Durch die Annahme der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» im Februar 2022 muss das Tabakproduktegesetz revidiert werden:
Inkrafttretens-Annahme
Die neuen Einschränkungen der Tabakwerbung werden jedoch nicht vor 2026 wirksam.
Hinweis
«Jedes Jahr sterben in der Schweiz 9500 Menschen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums, der damit zu den grössten Problemen der öffentlichen Gesundheit gehört. Der Tabakkonsum verursacht zahlreiche nichtübertragbare Krankheiten, und die Kosten für deren medizinische Behandlung belaufen sich auf 3 Milliarden Franken pro Jahr.»
Quelle: Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit BAG vom 21.06.2023
Quelle
LawMedia Redaktionsteam