Anja von Niederhäusern
Stockwerkeigentum und Grundbuch
Die grundbuchliche Behandlung
stockwerkeigentumsrechtlicher Sachverhalte und Vorgänge
Zürich / Genf 2023
332 Seiten
Schulthess Verlag
CHF 99.00
ISBN 978-3-7255-9765-9
Buchart
Buch (Kartoniert, Paperback)
Luzerner Beiträge zur Rechtswissenschaft, Band 172
Inhalt / Rezension
Die hohen Bodenpreise, das verdichtete Bauen, die teuren Gebäudeerstellungskosten und das Interesse der Erwerber an schlüsselfertigen Gebäudeteilen führt unweigerlich zu Stockwerkeigentum, mit seinem komplizierten Eigentumskonzept.
Die von der Autorin vorgelegte Dissertation
- stellt die grundbuchliche Behandlung von Stockwerkeigentum dar,
- und zwar von seiner Eintragung bis hin zu seiner Löschung.
Die Arbeit gibt insbesondere
- Antworten auf die Frage,
- welche Rechtsgrundausweise beim Grundbuchamt eingereicht werden müssen
- bei der Begründung;
- bei der Abänderung;
- beim Untergang von Stockwerkeigentum.
- welche Rechtsgrundausweise beim Grundbuchamt eingereicht werden müssen
Ebenfalls thematisiert werden
- die Aufgaben des Grundbuchverwalters in Bezug auf die grundbuchliche Erfassung von Stockwerkeigentum;
- das Grundbuch für die Rechtsstellung der einzelnen Stockwerkeigentümer als Publizitätsmittel.
Die Autorin hat als Ergebnis ihrer Arbeit acht Thesen aufgestellt:
- „These 1: Die Struktur des Stockwerkeigentums umfasst mehrere Ebenen, welche sich in der grundbuchlichen Behandlung des Stockwerkeigentums widerspiegeln.
- These 2: Die Grundbuchanmeldung entspricht der Eintragungsbewilligung.
- These 3: Bei der Begründung von Stockwerkeigentum sollte auf Gesetzesstufe eine Pflicht zur Bereinigung der am Stammgrundstück bestehenden Einträge i.w.S. eingeführt werden.
- These 4: In Anbetracht seiner grossen Bedeutung für die Abgrenzung der Sonderrechtseinheiten von den gemeinschaftlichen Teilen bedarf der Aufteilungsplan einer eingehenderen Regelung auf Gesetzesstufe.
- These 5: Stimmen Grundbuch und Realität nach der Bauausführung bei der Begründung von Stockwerkeigentum vor Erstellung des Gebäudes nicht überein, bedarf es zur Löschung der Anmerkung nach Art. 69 Abs. 3 GBV eines von allen Stockwerkeigentümern unterzeichneten öffentlich beurkundeten Vertrags.
- These 6: Eine Eintragung von besonderen Nutzungsrechten im Grundbuch bedeutet eine Durchbrechung des sachenrechtlichen Systems und ist daher nicht zulässig und de lege ferenda auch nicht zweckmässig.
- These 7: Für die Abänderung der Wertquoten und der räumlichen Aufteilung des Gebäudes gelten die gleichen formellen Voraussetzungen.
- These 8: Einzig der Untergang des Stammgrundstücks führt auch zum Untergang des Stockwerkeigentums.“
Wer sich indessen mit den Details der Materie befassen will, kommt nicht um die Detail-Erläuterungen umhin.
Das Werk enthält die üblichen, hilfreichen Servicemittel wie
- Materialienverzeichnis;
- Literaturverzeichnis;
- Sachregister.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Inhaltsübersicht
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Materialienverzeichnis
Einleitung
1. Teil: Grund1agen
- 1. Kapitel: Das Stockwerkeigentum
- 2. Kapitel: Das Grundbuch
2. Teil: Die Begründung von Stockwerkeigenturn
- 1. Kapitel: Grundlagen
- 2. Kapitel: Die Grundbuchanmeldung
- 3. Kapitel: Der doppelte Ausweis
- 4. Kapitel: Die Prüfungspflichten des Grundbuchverwalters
- 5. Kapitel: Die Eintragung und Aufnahme von Stockwerkeigentum
- 6. Kapitel: Begründung von Stockwerkeigentum vor Erstellung des Gebäudes
3. Teil: Die Verfügungs- und Nutzungsrechte der Stockwerkeigentümer
- 1. Kapitel: Grundlagen
- 2. Kapitel: Die individuelle Rechtsausübung des Stockwerkeigentümers
- 3. Kapitel: Die rechtsgeschäftliche Beschränkung der individuellen Rechtsausübung
- 4. Kapitel: Die Reglement der Stockwerkeigentümer(gemeinschaft)
4. Teil: Die Abänderung von Stockwerkeigentum
- 1. Kapitel: Der Begriff der „Abänderung“
- 2. Kapitel: Die Abänderung der Wertquoten
- 3. Kapitel: Die Abänderung der räumlichen Aufteilung
5. Teil: Der Untergang von Stockwerkeigentum
- 1. Kapitel: Die Aufhebungsvereinbarung und die Aufhebungserklärung
- 2. Kapitel: Die Aufhebung des Stockwerkeigentums auf Verlangen eines Stockwerkeigentümers
- 3. Kapitel: Der Untergang des Stammgrundstücks
6. Teil: Thesen
Sachregister
Fokus
Grundbuchliche Behandlung des Stockwerkeigentums von der Eintragung bis zur Löschung.
Bewertung
Instruktives Werk zu einem populären wie streitbelasteten Thema.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam