ZGB 274a
Können und wollen die Kindseltern ihrer Erziehungsverantwortung für ihre Kinder vollständig nachkommen, wurden in der bisherigen Rechtsprechung
- noch nie ausserordentliche Umstände bejaht bzw. berücksichtigt,
- die ein Kontaktanspruch der Grosseltern mit ihren Enkeln rechtfertigen.
Keine ausserordentlichen Umstände bilden:
- frühere Aktivitäten mit den Enkeln;
- die Motive für den Abbruch des Kontakts zwischen Grosseltern und Grosskindern;
- die Religionszugehörigkeit des Grossvaters.
BGer 5A_550/2022 vom 23.01.2023
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam