ZGB 276 ff
Für die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs ist entsprechend der ständigen Praxis zu berücksichtigen:
- eine Kaufkraftdifferenz
- zwischen der Schweiz und dem Aufenthaltsland
- des Unterhaltsgläubigersoder
- zwischen der Schweiz und dem Aufenthaltsland
- eine Kaufkraftdifferenz
- zwischen der Schweiz und dem Aufenthaltsland
- des Unterhaltsschuldners.
- zwischen der Schweiz und dem Aufenthaltsland
Kaufkraftdifferenzen lassen sich mit den vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Preisniveauindizes im internationalen Vergleich ermitteln:
- https://www.bfs.admin.ch unter Statistiken finden > 05 – Preise > Internationale Preisvergleiche > Preisniveauindizes (vom BGer besucht am 14. Februar 2023)
BGer 5A_684/2022 vom 27.02.2023
Quelle: Preisniveauindizes | bfs..admin.ch
Quelle: Preisniveauindizes | bfs..admin.ch
Weiterführende Informationen
- Preisniveauindizes | bfs.admin.ch
- Preisniveauindizes in Europa | bfs.admin.ch
- Preisniveauindizes nach Land 2021, provisorische Ergebnisse, EU27 = 100 (Bruttoinlandprodukt) | bfs.admin.ch
- Unterhaltspflicht der Eltern
Quelle
LawMedia Redaktionsteam