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Familienrecht / Kindsrecht

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Kindesunterhalt: Berücksichtigung tieferer Lebenshaltungskosten des Unterhaltsschuldners im Ausland

Datum:
06.07.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Kindsrecht
Thema:
Kindesunterhalt
Stichworte:
Lebenshaltungskosten, Lebensunterhalt
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 276 ff

Für die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs ist entsprechend der ständigen Praxis zu berücksichtigen:

  • eine Kaufkraftdifferenz
    • zwischen der Schweiz und dem Aufenthaltsland
      • des Unterhaltsgläubigersoder
  • eine Kaufkraftdifferenz
    • zwischen der Schweiz und dem Aufenthaltsland
      • des Unterhaltsschuldners.

Kaufkraftdifferenzen lassen sich mit den vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Preisniveauindizes im internationalen Vergleich ermitteln:

  • https://www.bfs.admin.ch unter Statistiken finden > 05 – Preise > Internationale Preisvergleiche > Preisniveauindizes (vom BGer besucht am 14. Februar 2023)

BGer 5A_684/2022 vom 27.02.2023


Quelle: Preisniveauindizes | bfs..admin.ch

Quelle: Preisniveauindizes | bfs..admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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