LAWNEWS

Unternehmenssteuern

QR Code

Zwei-Säulen-Lösung der OECD/G20-Unternehmensbesteuerung: Weiterer Umsetzungs-Schritt

Datum:
13.07.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Unternehmenssteuern
Thema:
Besteuerung der digitalen Wirtschaft (OECD/G20)
Stichworte:
Besteuerung, Digital Economy, Digitale Unternehmen, G20, Grosse Unternehmensgruppen, OECD
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das «Inclusive Framework der OECD/G20»,  bestehend aus mehr als 140 Staaten, darunter auch die Schweiz, hat am 11.07.2023 ein Paket von Massnahmen zur Umsetzung der verbleibenden Elemente der Zwei-Säulen-Lösung zur Adressierung der steuerlichen Herausforderungen aus der Digitalisierung der Wirtschaft vorgelegt:

  • Dieses enthält folgende Elemente:
    • (1) Multilaterales Abkommen zu Betrag A der Säule 1;
    • (2) Betrag B der Säule 1;
    • (3) Subject-to-tax Rule (STTR) der Säule 2;
    • (4) Implementierungsunterstützung.

Der am 12.07.2023 veröffentlichte Ergebnisbericht (Outcome Statement) fasst die erwähnten Massnahmen zusammen.

Die Schweiz hat unter der Federführung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen SIF an der Entwicklung und an den Verhandlungen sämtlicher Massnahmen aktiv teilgenommen.

 Detail-Informationen

«Die wichtigste Massnahme ist das multilaterale Abkommen zu Betrag A der Säule 1 (Multilateral Convention, MLC). Mit dem MLC wird den teilnehmenden Staaten ein neues Besteuerungsrecht auf einem Teil des Gewinns der weltweit grössten und profitabelsten Konzerne mit einem bestimmten Bezug zu den Märkten dieser Staaten verliehen. Im Gegenzug verpflichten sich die teilnehmenden Staaten, bestehende Steuern auf Einkünften aus digitalen Dienstleistungen (Digital Service Taxes, DST) aufzuheben und in Zukunft keine solchen Steuern oder ähnliche relevante Massnahmen einzuführen. Damit soll Stabilität und Rechtssicherheit im internationalen Steuerrecht bei der Besteuerung der Gewinne von multinationalen Konzernen (wieder-)hergestellt werden.

Der vorgelegte Text des MLC muss in einzelnen spezifischen Punkten noch bereinigt werden. Die finale Fassung des MLC soll in der zweiten Hälfte 2023 vom Inclusive Framework verabschiedet und anschliessend zur Unterzeichnung aufgelegt werden. Damit das MLC in Kraft treten kann, muss es von mindestens 30 Staaten, die zusammen über mindestens 60 Prozent der vom neuen Besteuerungsrecht betroffenen Konzerne beheimaten, ratifiziert werden. Im Übrigen wurde im Outcome Statement (englisch) festgehalten, zu einzelnen Aspekten des Betrags B baldmöglichst eine öffentliche Anhörung durchzuführen.»

Quelle: Medienmitteilung des SIF vom 12.07.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.