Familiengespräche als Vorbereitung einer Nachlassplanung?
Einleitung
Sehr oft wirft das „Vererben“ in Familien aus emotionalen Gründen einen Schatten voraus.
Agenda
Angstthema
Die Angst, dass eine Diskussion über das „Erbe“ Streit auslösen könnte, führt dazu, dass einschlägige Themenstellungen und wichtige Gespräche auf später verschoben oder gar nie geführt werden.
Die zwei Tabus
Die entscheidenden zwei Tabus:
- Geld
- „Über Geld spricht man nicht, man hat es».
- Dieser Glaubenssatz ist immer noch weit verbreitet.
- Oft wollen sich die betroffenen Personen auch nicht in die vermögensrechtlichen Karten schauen lassen.
- Der mutmassliche Erblasser
- befürchtet eine Verhaltensänderung der potentiellen Erben;
- will die sanktionelle Freiheit zur Verhaltenssteuerung behalten;
- will bis zu letzt seine Vergabungen ändern können;
- will sich mit der Folgefrage, welche und wieviele Vermögenswerte zu Lebzeiten an die künftigen Erben abgegeben werden können und was ihm für die Lebenshaltungskosten des restlichen Lebens „zwingend“ erhalten bleiben muss, nicht auseinandersetzen; hiezu besteht weder ein moralischer Zwang, noch eine rechtliche Pflicht.
- Der mutmassliche Erblasser
- Tod
- Keiner befasst sich gerne mit dem Thema „Tod“.
- Jeder will möglichst lange leben, weiss aber nicht, wann und unter welchen Umständen der Tod ihn erreicht.
- Menschen, die leider krank sind oder die vom Lebenswillen verlassen sind, haben weniger Probleme, über ihre Vermögensnachfolge zu sprechen und eine Nachlassplanung einzugehen.
Diese beiden Tabus erschweren oder verhindern es, emotionslos über das Vererben zu sprechen, obwohl eine Aussprache darüber sinnvoll sein kann, welche Wertesysteme in der Familie bestehen, aufrechterhalten oder verändert werden sollen. Dazu kommt, dass der Erblasser nicht in Frage stellen will, dass er oder sie Berechtigte der Vermögenswerte ist und über die nächste Zeit, ohne sich einschränken zu müssen, auch noch bleiben möchte. Trotzdem ist es wichtig und sinnvoll, die eigene Haltung offen zum Ausdruck zu bringen, Erwartungshaltungen zu relativieren und eine Gesprächskultur gerade in so heiklen Themen aufzubauen.
Besprechungsängste
Die Besprechung des „Angsthemas“ kann auf beiden Seiten emotionale Herausforderungen mit sich bringen, denen sich keiner gerne stellt.
Die Charaktere einzelner Personen, Ängste und Misstrauen, aber auch Frustrationen und Wut, oder Schuldgefühle bzw. Scham sind die Gründe dafür, dass erwartet unangenehme Gespräche gar nicht veranlasst werden.
Dies ist menschlich verständlich. Ist es aber auch sinnvoll?
Untätigkeit schafft eher Streit
Die Furcht vor Auseinandersetzungen und das Unterlassen solcher Familiengespräche führt dazu, dass die Emotionen und Befindlichkeiten in einem nachmortalen Streit – ohne Erblasser-Moderation – behandelt werden müssen.
Familiengespräch
Wenn an die künftige Erbfolge Erwartungen geknüpft werden, sei es vom Erblasser oder von den Erben, über die die Erben erst nach Eintritt des Erbfalls diskutieren oder streiten können, hat dies für alle Erben langfristige Beeinträchtigungen zur Folge:
- emotional
- in der Lebensqualität und der eigenen Entwicklung
- in der Familienbeziehung
- finanziell (Anwalts- und Gerichtskosten sowie ggf. Prozessentschädigungen an die Gegenpartei).
Vermeidung von Nachlassstreitigkeiten
Eine für Hinterbliebene nicht nachvollziehbare Nachlasssituation kann nicht nur zu trauma-ähnlichen Belastungen wie Zweifel, Selbstzweifel, empfundene Ungerechtigkeit oder Vertrauensverlust, sondern auch zu jahrelangen Erbstreitigkeiten führen.
Dies wirkt sich auf die involvierten Personen, ihre Entwicklung und damit auch auf das gesamte „Familiensystem“, welches möglicherweise zerfällt, aus.
Fazit
Im Interesse einer intakten Familie und zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten sollten potentielle Erblasser den Versuch einer „einvernehmlichen“ Nachlassplanung und ggf. die teilweise „Vermögensweitergabe mit warmer Hand“ prüfen. Oftmals ist der Beizug eines in solchen Themen erfahrenen Beraters eine Lösung, die Konflikten nachhaltig vorbeugt.