Bildquelle: Bild des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit
Inkrafttreten: 01.01.2024
Unterzeichnung
Am 05.04.2022 haben die Bundesinnenministerin Nancy Faeser und die Schweizer Bundesrätin und Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements Karin Keller-Sutter den überarbeiteten deutsch-schweizerischen Polizeivertrag über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit unterzeichnet.
Gesetzesentwurf
Gemäss Mitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) hat das deutsche Kabinett am 28.06.2023 einen Gesetzesentwurf beschlossen, um die formalen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten könne.
Der neu ausgehandelte Polizeivertrag modernisiere den geltenden Polizeivertrag vom 27. April 1999 (siehe unten).
Ziele des neuen Polizeivertrags
Der aktuelle Polizeivertrag stamme noch aus der Zeit vor der vollständigen Schengen-Assoziierung der Schweiz und sei zuletzt hinter jüngeren bilateralen Polizeiverträgen der Bundesrepublik Deutschland zurückgeblieben. Der Wegfall der Grenzkontrollen erfordere, dass Polizei und Zoll noch enger und unkomplizierter grenzüberschreitend zusammenarbeiten können.
Neue Regelungen
Die neuen Regelungen zur polizeilichen Zusammenarbeit beträfen unter anderem:
- Zeugen- und Opferschutz
- grenzüberschreitende Gefahrenabwehr
- Beförderung von Personen
- Unterstützung bei der Rückführung
- engere Zusammenarbeit von Dokumentenberatern und Verbindungsbeamten.
Zudem würden Grenzübertritte zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben ermöglicht.
Weiterführende Informationen
- Neuer Polizeivertrag
- Unterzeichnung
- Mitteilung Gesetzesentwurf / Kabinettsverkündung
- Aktueller Polizeivertrag, gültig bis 31.12.2023
- Befristete Durchführungsvereinbarung
auf der Grundlage sowie im Rahmen des schweizerisch-deutschen Polizeivertrages von 1999 betreffend Zuwiderhandlungen gegen
die Vorschriften des Strassenverkehrs, abgeschlossen am 21. Mai 2021
- Befristete Durchführungsvereinbarung
- Allgemeines zum Verkehrsrecht
- Allgemeines zum Zollrecht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam