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Verkehrsrecht / Strafrecht / Zollrecht

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Deutschland – Schweiz: Erneuerung des Polizeivertrags

Datum:
23.08.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht, Strafrecht, Zollrecht
Thema:
Deutschland - Schweiz
Stichworte:
Abkommen, Polizeivertrag, Verträge
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bildquelle: Bild des ​Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit

Inkrafttreten: 01.01.2024

Unterzeichnung

Am 05.04.2022 haben die Bundesinnenministerin Nancy Faeser und die Schweizer Bundesrätin und Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements Karin Keller-Sutter den überarbeiteten deutsch-schweizerischen Polizeivertrag über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit unterzeichnet.

Gesetzesentwurf

Gemäss Mitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) hat das deutsche Kabinett am 28.06.2023 einen Gesetzesentwurf beschlossen, um die formalen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten könne.

Der neu ausgehandelte Polizeivertrag modernisiere den geltenden Polizeivertrag vom 27. April 1999 (siehe unten).

Ziele des neuen Polizeivertrags

Der aktuelle Polizeivertrag stamme noch aus der Zeit vor der vollständigen Schengen-Assoziierung der Schweiz und sei zuletzt hinter jüngeren bilateralen Polizeiverträgen der Bundesrepublik Deutschland zurückgeblieben. Der Wegfall der Grenzkontrollen erfordere, dass Polizei und Zoll noch enger und unkomplizierter grenzüberschreitend zusammenarbeiten können.

Neue Regelungen

Die neuen Regelungen zur polizeilichen Zusammenarbeit beträfen unter anderem:

  • Zeugen- und Opferschutz
  • grenzüberschreitende Gefahrenabwehr
  • Beförderung von Personen
  • Unterstützung bei der Rückführung
  • engere Zusammenarbeit von Dokumentenberatern und Verbindungsbeamten.

Zudem würden Grenzübertritte zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben ermöglicht.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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