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Kindsrecht

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Gewaltfreie Erziehung: Verankerung im ZGB geplant

Datum:
24.08.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Kindsrecht
Thema:
Gewaltfreie Erziehung
Stichworte:
Eltern, Erziehung, Familie, Gewaltfreie Erziehung, Gewaltfreiheitsprinzip, Kinder, Kindererziehung, Prävention
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassung bis 23.11.2023

Der Bundesrat (BR) schlägt vor,

  • den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung explizit im Zivilgesetzbuch (ZGB) festzuschreiben.

Damit setzt der BR einen Auftrag des Parlaments um.

Die vom BR vorgeschlagene Bestimmung im ZGB verpflichtet die Eltern explizit,

  • in der Erziehung
    • weder körperliche Bestrafungen,
    • noch andere Formen entwürdigender Gewalt anzuwenden.

Mit der Einführung des «Gewaltfreiheitsprinzips» soll die Prävention gestärkt werden. 

Der BR hat am 23.08.2023 die Vernehmlassung für die Änderung im ZGB eröffnet; sie dauert bis 23.11.2023.

Die Detail-Informationen

«Gewalt gegenüber Kindern im Rahmen der elterlichen Erziehung ist bereits nach geltendem Recht nicht erlaubt. Die Kinder unterstehen dem Schutz durch das Strafrecht; zudem hat der Gesetzgeber die Melderechte und -pflichten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen kürzlich erweitert und so den Kindesschutz im Zivilrecht gestärkt. Im letzten Jahr hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, das Verbot von Gewalt in der Erziehung explizit im ZGB zu verankern (Motion 19.4632 Bulliard-Marbach).

Der Bundesrat schlägt vor, dass die neue Gesetzesbestimmung im Sinne des Kindeswohls die bereits bestehende Erziehungspflicht der Eltern konkretisiert. Die Bestimmung soll explizit festhalten, dass die Eltern «das Kind ohne Anwendung von körperlichen Bestrafungen und anderen Formen entwürdigender Gewalt» erziehen müssen. Sie hat Leitbildcharakter und ist ein klares Signal: Gewalt in der Erziehung wird nicht toleriert. Die Bestimmung schreibt keine Erziehungsmethode vor, die Eltern sollen bei der Erziehung ihrer Kinder nach wie vor autonom bleiben.

Mit Prävention Gewalt an Kindern verhindern

Mit einer neuen Gesetzesbestimmung soll ausserdem die Prävention gestärkt werden. Bereits bestehende, aber teilweise noch regional unterschiedliche, niederschwellige Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Kinder sollen ausgebaut bzw. der Zugang dazu verbessert werden. Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass bei Schwierigkeiten in der Erziehung für die Betroffenen ausreichend Beratungsstellen zur Verfügung stehen. Dies mit dem Ziel, die Eltern und das Kind bei Erziehungsfragen präventiv zu beraten und bei Bedarf zur Bewältigung eines Konfliktes Unterstützung zu bieten.

Verschiedene internationale Studien kamen zum Ergebnis, dass die gesetzliche Verankerung der gewaltfreien Erziehung das elterliche Erziehungsverhalten verändern und die Akzeptanz von Gewalt nachhaltig senken kann. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. November 2023.»

Quelle: Mitteilung des Bundesamtes für Justiz vom 23.08.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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