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Arbeitsrecht

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Ruhezeiten im Berufstheater: Flexiblere Rahmenbedingungen

Datum:
30.08.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Thema:
Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz
Stichworte:
Arbeitsgesetz, Ruhezeiten
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: Inkrafttreten am 15.10.2023

Der gesetzlich vorgeschriebene freie Halbtag kann für Bühnenkünstlerinnen und Bühnenkünstler neu am Nachmittag im Zeitfenster zwischen 12 Uhr und 22 Uhr anstatt wie bisher bis spätestens 20 Uhr gewährt werden:

  • Dies hat der Bundesrat (BR) am 30.02023 beschlossen.
  • Die Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz tritt am 15.10.2023 in Kraft.

Im Einzelnen:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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