Inkrafttreten: 01.09.2023
Das im November 2022 unterzeichnete Abkommen über die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden zwischen der Schweiz und Deutschland wird am 01.09.2023 in Kraft treten:
- Das Abkommen soll der Schweizer Wettbewerbskommission und dem deutschen Bundeskartellamt eine effiziente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in grenzüberschreitenden Sachverhalten erlauben.
Einleitung
Die behördliche Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen mit Deutschland war bisher rein informeller Natur.
Zusammenarbeitsziele
Das Abkommen soll nun den Rahmen für eine bessere behördliche Zusammenarbeit und damit eine effektive Durchsetzung des Wettbewerbsrechts schaffen:
- Beispielsweise sollen erreicht werden:
- Koordination in parallelen Verfahren im Einklang mit dem Abkommen;
- Gemeinsame Analysen.
Zustellungen
Ferner soll erleichtert werden:
- Zustellung behördlicher Mitteilungen und Verfügungen;
- Austausch vertraulicher Informationen unter den Wettbewerbsbehörden,
- wobei der Informationsaustausch strengen Auflagen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten unterliegen werde.
Ähnliches Abkommen mit der EU
Die Schweiz habe 2013 bereits ein ähnliches Abkommen mit der EU abgeschlossen:
- Dieses regle die Zusammenarbeit der Schweizer Wettbewerbskommission mit der Europäischen Kommission.
Dies berichtet heute die SECO.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam