OR 18 i.V.m. OR 1
(Standard-)Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines IT-Vertrags sind ungewöhnlich, wenn sie dem Kunden folgende Obliegenheiten zu Pflichten macht:
- Rechnungsreklamation
- Einräumung einer maximal 30-tägigen Frist, um gegen die in Rechnung gestellten Leistungen mittels eines Einschreibebriefes Einspruch zu erheben;
- Kündigungsentschädigung
- Verpflichtung des Kunden zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung, wenn er ohne Verschulden des Unternehmens, welches die Computersoftware liefert, kündigt.
Es liegen ernsthafte Beeinträchtigungen des Kunden in seinen Rechten vor.
BGer 4A_372/2022 vom 11.07.2023
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam