Gemäss Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) werden die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau angepasst.
Ab 2024 gelten folgende Zinssätze:
- Verzugszinssatz und Zinssatz für Rückerstattungen (-)
- Neu: 4,75 % p.a.
- Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen (+)
- Neu: 1,25 % p.a.
Zinssatzverordnung des Bundes
Die Zinssatzverordnung des Bundes sieht eine jährliche Überprüfung der Zinssätze im Bereich der Bundessteuern vor, um sie nötigenfalls an das aktuelle Zinsniveau anzupassen:
- Ab dem 01.01.2024 betragen der Verzugszinssatz und der Vergütungszinssatz auf Rückerstattungen aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus
- neu 4,75 % p.a. (bisher jeweils 4 % p.a.).
- Der Vergütungszinssatz auf freiwillige Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer (dBSt) steigt auf
- neu 1,25 % p.a. (bisher 0 % p.a.).
Betroffene Steuern und Abgaben
Die Zinssätze umfassen:
- Mehrwertsteuer
- direkte Bundessteuer
- Verrechnungssteuer
- Tabaksteuer
- Biersteuer
- Automobilsteuer
- Mineralölsteuer
- Steuer auf gebrannten Wassern
- Zoll
- Stempelabgaben
- leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe.
Dokumente
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam