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Zivilprozessrecht

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Parteientschädigung: Antragstellung spätestens vor Ende der Parteiverhandlung

Datum:
26.09.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht
Thema:
Parteientschädigung
Stichworte:
Geltendmachung, Parteientschädigung, Parteiverhandlung, Streitgenossenschaft
Erlass:
ZPO 105
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZPO 105

Der Antrag auf Ausrichtung einer Parteientschädigung

  • kann gestellt werden
    • bis zum Ende der Parteiverhandlung;
  • folgt nicht den prozessrechtlichen Regeln einer (anfänglich) unbezifferbaren Forderung im Rahmen einer Leistungsklage,
    • zumal die beanspruchte Parteientschädigung gerade nicht beziffert werden muss.

Der Umstand, dass der Parteientschädigungsanspruch (erst) am Ende des Verfahrens beziffert werden kann,

  • lässt sie nicht zu einer Hauptforderung werden,
    • welche den Regeln der Klageänderung unterworfen wäre.

Obergericht des Kantons Bern
2. Zivilkammer
Urteil vom 04.05.2022
ZK 2022 19-21

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: gerichte-zh.ch

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