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Schweizer Trust: Einführung derzeit nicht mehrheitsfähig

Datum:
15.09.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Personenrecht / Vereinsrecht / Stiftungsrecht / Trusts / Vertretungsrecht
Thema:
Neues Trust-Recht mit Steuerregeln?
Stichworte:
Mehrheitsfähigkeit, Trust, Trust-Recht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Negatives Vernehmlassungsergebnis, insbesondere wegen der geplanten Trust-Steuerregeln

Der Bundesrat (BR) hat an seiner heutigen Sitzung (15.09.2023) die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Einführung eines Schweizer Trusts zur Kenntnis genommen.

Laut BR hätte sich folgendes ergeben:

  • Es bestünde derzeit kein ausreichender politischer Konsens für die Einführung eines Trusts nach Schweizer Recht.
  • Die steuerrechtlichen Regelungen seien in der Vernehmlassung klar abgelehnt worden.
  • Der BR verzichte daher auf die Ausarbeitung einer Botschaft und beantrage dem Parlament die Abschreibung der Motion.

Einleitung

Der Trust sei zwar ein flexibles Instrument, das ursprünglich aus dem angelsächsischen Recht stamme.

Im familiären Kontext werde der Trust häufig zur Nachlassplanung und Übertragung von Vermögen über mehrere Generationen eingesetzt.

Daneben würden Trusts im Wirtschaftsleben auch verwendet zur:

  • Erhaltung von Vermögen;
  • Verwaltung von Vermögen;
  • Sicherung von Vermögen. 

Beispiele:

  • Finanzierung von Investitionen;
  • Finanzierung von Transaktionen.

Seit dem Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens (HTÜ) im Jahr 2007 würden im Ausland errichtete Trusts in der Schweiz anerkannt.

Dieses Rechtsinstitut habe daher in der Praxis an Bedeutung gewonnen.

Motive des Vorhabens für ein Schweizer Trust-Recht

Damit die Akteure in der Schweiz nicht auf ausländische Trusts ausweichen müssten, habe das Parlament den BR mit der Motion 18.3383 beauftragt, im Obligationenrecht (OR) einen «Schweizer Trust» zu schaffen:

  • Der BR habe daraufhin einen Vorschlag in die Vernehmlassung gegeben.
  • Die Vernehmlassungs-Ergebnisse, die der BR an seiner heutigen Sitzung zur Kenntnis nehmen musste, hätten jedoch deutlich gemacht, dass die Einführung eines Schweizer Trusts derzeit nicht mehrheitsfähig sei.

Mehrheit will keine Trust-Steuerregeln

Der BR hatte vorgeschlagen, die Besteuerung von Trusts gesetzlich zu regeln.

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer kritisierten offenbar die vom BR vorgeschlagene Regelung und forderten primär die Weiterführung der bisherigen Praxis zur Besteuerung von Trusts.

  • Vide Kreisschreiben Nr. 20 Besteuerung von Trusts vom 27.03.2008

Grosse Skepsis gegenüber einem Schweizer Trust

Auch wenn bei den Vernehmlassungsteilnehmern überwiegend Einigkeit darüber bestehe, dass in der Schweiz derzeit ein Instrument für die Vermögens- und Nachlassplanung fehle, seien viele der Meinung, dass der Trust nach Schweizer Recht kein geeignetes Rechtsinstitut darstelle.

Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse sei der BR deshalb zum Ergebnis gelangt, dass die Einführung eines Schweizer Trusts derzeit keine Mehrheit finde.

Bei dieser Ausgangslage verzichte er auf die Ausarbeitung einer Botschaft und beantrage dem Parlament die Abschreibung der Motion.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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