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Kindes- und Erwachsenenschutz

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Behördenkritische Geisteshaltung ist keine Krankheit

Datum:
09.10.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Familie, Ehe, Konkubinat, Partnerschaft, Kindsrecht, Kinds- und Erwachsenenschutz
Thema:
Behördenkritische Gesinnung
Stichworte:
Behördenkritisch, Gesinnung, Krankheit
Entscheid:
Verwaltungsgericht des Kantons Aargau Urteil WBE.2022.374 vom 24.05.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Anordnung eines psychiatrischen Gutachtens durch das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) des Kantons Aargau, Abteilung Gesundheit, ohne Anzeichen einer Erkrankung der betroffenen Person war unzulässig.

Die teilweise unangebrachten Äusserungen während der Corona-Pandemie, mit denen der Beschwerdeführer in erster Linie eine Protesthaltung zum Ausdruck brachte, waren nicht ausreichend.

Für die Einzelheiten sei auf die Erwägungen des nachfolgend erwähnten Aargauer Verwaltungsgerichtsentscheids verwiesen.

Die Beschwerde erwies sich insgesamt als begründet. Sie war gutzuheissen und die angefochtene Verfügung aufzuheben.

Verwaltungsgericht des Kantons Aargau
Urteil WBE.2022.374
vom 24.05.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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