Vernehmlassung
Einleitung
Kein Rechtsmittel des IGE
Nach einer Analyse des Urteils hat das IGE entschieden, dieses nicht beim Bundesgericht (BGer) anzufechten.
Es war ein Ermessensentscheid
In seinem Urteil B-4493/2022 – [Apfel] (fig.) musste das BVGer entscheiden, ob die Darstellung genau dieses Apfels ein Verweis auf den thematischen Inhalt verschiedener Ton- und Videoaufnahmen und anderer Produkte, die wegen ihres thematischen Inhalts erworben werden, ist.
Ungeachtet der angewandten Prüfungskriterien ist das IGE der Ansicht, dass es sich hierbei um einen Ermessensentscheid handelt.
Entwicklung einer neuen Praxis
Es ist stets das Ziel des IGE, eine autonome Praxis unter Einbezug eines vergleichenden Ansatzes zu entwickeln:
- Es hat sich herausgestellt, dass die Praxis des IGE bezüglich des thematischen Inhalts
- derzeit strenger ist als die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) festgelegte Praxis.
- Das IGE hat vor einiger Zeit erwogen,
- seine diesbezügliche Praxis zu überprüfen.
Das IGE nimmt das erwähnte Urteil zum Anlass,
- eine Überprüfung seiner Praxis vorwegzunehmen;
- den Entwurf der neuen Praxis demnächst in die Vernehmlassung zu schicken.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam