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Immobiliarsachenrecht / Bäuerliches Bodenrecht

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Kiesgrube in der Landwirtschaftszone: BGBB-Nichtunterstellung nur während des Kiesabbau-Betriebs

Datum:
10.10.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Thema:
Kiesgrube in der Landwirtschaftszone
Stichworte:
BGBB, BGBB-Nichtunterstellung, Kiesabbau, Kiesgrube, Landwirtschaft, Landwirtschaftszone
Erlass:
BGBB 2 Abs. 1, BGBB 6 Abs. 1 + BGBB 64 Abs. 1 lit. c
Entscheid:
BGer 2C_255/2022 vom 07.02.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

BGBB 2 Abs. 1, BGBB 6 Abs. 1 + BGBB 64 Abs. 1 lit. c

Sachverhalt

B und C sind Eigentümer eines im Kanton Genf gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücks, welches in einem Kiesabbauplan enthalten ist. Gemäss Kiesabbauplan soll das Grundstück ab dem Jahr 2054 als Kiesgrube ausgebeutet werden.

B und C vereinbarten 2021 mit der A SA einen Kaufrechtsvertrag, wonach diese das Grundstück für einen Preis von CHF 2,4 Mio. erwerbe, sofern sie eine rechtskräftige Erwerbsbewilligung erhalte oder festgestellt werde, dass das Grundstück nicht mehr dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) unterstellt sei.

Die A SA reichte der zuständigen Genfer Behörde ein Gesuch um Entlassung des Grundstücks aus dem Geltungsbereich des BGBB ein, welches erstinstanzlich gutgeheissen wurde. Die zweite Instanz hob den erstinstanzlichen Entscheid auf, wogegen die A SA ans Bundesgericht (BGer) gelangte (2C_255/2022).

Erwägungen

Das BGer hatte daher zu prüfen, ob ein in der Landwirtschaftszone gelegenes Grundstück

  • im Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Abbauplans oder
  • im Zeitpunkt des effektiven Kiesgruben-Betriebs

dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) nicht mehr unterworfen ist.

Das BGer kam zum Schluss, dass

  • das BGBB den Erwerb durch selbst bewirtschaftende Landwirte zu fördern habe;
    • dieses Ziel würde unterlaufen, wenn das landwirtschaftlich nutzbare Grundstück bereits mit dem Inkrafttreten des Kiesabbauplans dem BGBB entzogen werde, obwohl der Abbau erst rund 30 Jahre später erfolge.
  • das landwirtschaftliche Grundstück mit Inkrafttreten des Abbauplans nicht automatisch der Bauzone zugewiesen werde und daher dem Geltungsbereich des BGBB weiterhin unterstellt bleibe;
  • das im Abbauperimeter liegende Grundstück nur für die Dauer des effektiven Kiesgruben-Betriebs dem BGBB entzogen werde.

Entscheid

  • Abweisung der Beschwerde der A SA.

BGer 2C_255/2022 vom 07.02.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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