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Mietrecht

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Wechsel zu teurerer Hauswartung: Formularpflicht

Datum:
04.10.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Mietzinserhöhung
Thema:
Einseitige Vertragsänderungen durch den Vermieter nach OR 269d
Stichworte:
OR 269d, Vertragsänderungen durch Vermieter
Erlass:
OR 269d
Entscheid:
BGer 4A_341/2022 vom 13.09.2022
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 269d

Die Mietrechtsnorm von OR 269d Abs. 3 OR erfasst alle Änderungen des Mietvertrags, welche das Austauschverhältnis der Leistungen von Mieter und Vermieter verändern können:

  • Darunter fallen alle Forderungen des Vermieters, welche eine Erhöhung der Geldleistungen des Mieters zur Folge haben können.
  • Deshalb hat der Vermieter auch den Wechsel einer Hauswartung, welche zu höheren Nebenkosten auf Basis einer einseitigen Vertragsänderung führen, nach denselben Regeln wie bei einer Mietzinserhöhung anzuzeigen (Formularpflicht).

Kantonsgericht Basel-Landschaft
Abteilung Zivilrecht
vom 05.04.2022 (400 21 251)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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