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Goldimporte 2014 – 2017 in die Schweiz: Keine Auskünfte an die «Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)»

Datum:
15.11.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Staatsrecht, Abgaben
Thema:
Goldimporte 2014 – 2017 in die Schweiz
Stichworte:
Auskunft, Gesellschaft für bedrohte Völker, Goldimport, MWST, Steuergeheimnis
Entscheid:
BGer 1C_272/2022
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss Medienmitteilung des Bundesgerichts (BGer) vom 15.11.2023 durfte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) der «Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)» keine Auskünfte zu Goldeinfuhren in den Jahren 2014 bis 2017 durch die sieben grössten Goldimporteure erteilen:

  • Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer).

Die fraglichen Informationen fallen unter das im Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) vorgesehene Steuergeheimnis und gelten damit als vom Auskunftsrecht gemäss Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen.

BGer 1C_272/2022 vom 15.11.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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