In Kraft ab: 01.01.2024
Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Wirtschafts- und Finanzminister Giancarlo Giorgetti haben am 10.11.2023 im Rahmen einer Videokonferenz eine Erklärung unterzeichnet:
- Diese regelt die Frage der Besteuerung von Homeoffice für Grenzgänger dauerhaft.
Einleitung / Ausgangslage
Ab dem 01.01.2024 haben gemäss der Erklärung alle Grenzgänger im Sinne des im Dezember 2020 unterzeichneten Grenzgängerabkommens die Möglichkeit,
- bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten.
Diese bleibt ohne Auswirkungen auf den Staat,
- der die Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit besteuern darf und auf den Status als Grenzgänger.
Erweiterung der Übergangslösung
Zudem wurde beschlossen, die von beiden Ländern am 20.04.2023 vereinbarte Übergangslösung zu erweitern:
- Die zuständigen Behörden beider Staaten werden bis Ende November 2023 vereinbarten:
- Sonderregeln für die Besteuerung von Homeoffice von Grenzgängern für den Zeitraum
- vom 01.02.2023 bis zum 31.12,2023.
- Sonderregeln für die Besteuerung von Homeoffice von Grenzgängern für den Zeitraum
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam