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Steuern Privatpersonen / Unternehmenssteuern

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Schweiz und Italien vereinbaren dauerhafte Steuerregeln für das Homeoffice

Datum:
13.11.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit, Steuern natürliche Personen, Unternehmenssteuern
Thema:
Steuern Schweiz-Italien
Stichworte:
Homeoffice, Italien, Schweiz, Steuerregeln
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

In Kraft ab: 01.01.2024

Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Wirtschafts- und Finanzminister Giancarlo Giorgetti haben am 10.11.2023 im Rahmen einer Videokonferenz eine Erklärung unterzeichnet:

  • Diese regelt die Frage der Besteuerung von Homeoffice für Grenzgänger dauerhaft.

Einleitung / Ausgangslage

Ab dem 01.01.2024 haben gemäss der Erklärung alle Grenzgänger im Sinne des im Dezember 2020 unterzeichneten Grenzgängerabkommens die Möglichkeit,

  • bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten.

Diese bleibt ohne Auswirkungen auf den Staat,

  • der die Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit besteuern darf und auf den Status als Grenzgänger.

Erweiterung der Übergangslösung

Zudem wurde beschlossen, die von beiden Ländern am 20.04.2023 vereinbarte Übergangslösung zu erweitern:

  • Die zuständigen Behörden beider Staaten werden bis Ende November 2023 vereinbarten:
    • Sonderregeln für die Besteuerung von Homeoffice von Grenzgängern für den Zeitraum
      • vom 01.02.2023 bis zum 31.12,2023.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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