ab 01.01.2024
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 08.11.2023 folgendes gutgeheissen:
- Die Änderung der Automobilsteuerverordnung:
- Besteuerung der Elektroautos künftig mit dem normalen Steuersatz von 4 Prozent auf Automobilen für den Personen- oder Warentransport.
- Steuererhebung auf dem Importpreis, nicht auf dem Endverkaufspreis.
- Die Unterstellung der Elektroautos unter die Automobilsteuer ab 01.01.2024,
- zur Vermeidung von Steuerausfällen;
- zur Sicherung von Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF).
Die Besteuerung von Elektroautos ist laut BR Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt, welches der BR an seiner Sitzung vom 25.01.2023 beschlossen hatte.
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LawMedia Redaktionsteam