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Steuern Privatpersonen / Unternehmenssteuern

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Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien für die Telearbeit 2024 – 2025

Datum:
29.11.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern natürliche Personen, Unternehmenssteuern
Thema:
Steuern Schweiz-Italien
Stichworte:
Grenzüberschreitende Telearbeit, Verständigungsvereinbarung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet, dass,

  • wie in der am 10.11.2023 von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti unterzeichneten Erklärung vorgesehen,
    • die zuständigen Behörden der Schweiz und Italiens in einer befristeten Verständigungsregelung vereinbart haben,
      • dass Grenzgänger ab dem 01.01.2024 maximal 25 % ihrer unselbstständigen Erwerbstätigkeit als Telearbeit von ihrem Wohnsitz im Wohnsitzstaat aus ausüben können,
        • ohne dass dies zu einer Änderung des Grenzgänger-Status führt.

Die Verständigungsvereinbarung gilt ausschliesslich

  • für Grenzgänger im Sinne des Artikels 2 Buchstabe b) des Abkommens vom 23.12,2020 zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgänger (Grenzgängerabkommen 2020),
    • inklusive derjenigen, die in den Anwendungsbereich der in Artikel 9 des Abkommens vorgesehenen Übergangsregelung fallen.

Die Schweiz und Italien werden bis zum 31.05.2024 ein Protokoll zur Änderung des Grenzgänger-Abkommens 2020 unterzeichnen,

  • welches eine identische Bestimmung über Telearbeit enthält.

By Hp.Baumeler – Own work, CC BY-SA 4.0

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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