Eröffnung der Vernehmlassung
Der Bundesrat (BR) hat am 08.12.2023 die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes eröffnet:
- Schutz von Menschen mit Behinderungen
- Die Gesetzesvorlage soll Menschen mit Behinderungen besser vor Diskriminierungen schützen
- im Erwerbsleben und
- beim Zugang zu Dienstleistungen.
- Die Gesetzesvorlage soll Menschen mit Behinderungen besser vor Diskriminierungen schützen
- Gebärdensprache
- Die Gebärdensprache wird anerkannt.
- Vier Schwerpunktprogramme
- Die vier Schwerpunktprogramme sollen die vorgeschlagenen Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen ergänzen, und zwar in den Bereichen
- Arbeit;
- Dienstleistungen;
- Wohnen;
- Partizipation.
- Die vier Schwerpunktprogramme sollen die vorgeschlagenen Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen ergänzen, und zwar in den Bereichen
Detail-Informationen
«Die Schweiz hat bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahren viele Fortschritte erzielt, insbesondere beim Zugang zu Gebäuden und zum öffentlichen Verkehr. Handlungsbedarf besteht weiterhin vor allem in den Bereichen Arbeit und Dienstleistungen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) deshalb am 10. März 2023 beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) auszuarbeiten.
Arbeit und Dienstleistungen: Verbesserung des Schutzes vor Diskriminierung
Menschen mit Behinderungen sind heute nur dann umfassend vor Diskriminierungen geschützt, wenn der Staat der Arbeitgeber ist oder Dienstleistungen anbietet. Der Vorentwurf sieht deshalb vor, den Schutz vor direkten und indirekten Diskriminierungen bei privaten Arbeitsverhältnissen und Dienstleistungen auszubauen. Arbeitgebende und Dienstleistungserbringende sollen dazu verpflichtet werden, zum Abbau von Benachteiligungen angemessene Vorkehrungen vorzunehmen. Diese Vorkehrungen müssen zum einen für das entsprechende Unternehmen zumutbar sein. Zum anderen müssen sie geeignet sein, in einer konkreten Situation eine Benachteiligung zu verringern. Dazu gehört zum Beispiel die Verpflichtung, Online-Dienstleistungen barrierefrei anzubieten oder Mitarbeitenden mit Behinderungen flexiblere Arbeitszeiten zu ermöglichen.
Anerkennung und Förderung der schweizerischen Gebärdensprachen
Im Rahmen der Vorlage will der Bundesrat zudem die Motion 22.3373 umsetzen, die eine Anerkennung der drei schweizerischen Gebärdensprachen und die Förderung der Gleichstellung gehörloser und hörbehinderter Menschen verlangt. Der Vorentwurf trägt den sprachlich-kulturellen Anliegen der Gehörlosen mit einem eigenen Abschnitt zur Anerkennung und Förderung der Gebärdensprachen Rechnung. Darüber hinaus werden die bestehenden Regelungen zum Zugang zu Informationen neu zusammengefasst.
Vier Schwerpunktprogramme: Arbeit, Dienstleistungen, Wohnen, Partizipation
Der Bundesrat hat ebenfalls vier Schwerpunktprogramme in den Bereichen Arbeit, Dienstleistungen, Wohnen und Partizipation beschlossen und stellt hierfür zusätzliche Mittel im Umfang von jährlich 500’000 Franken zur Verfügung. Die Programme sollen insbesondere die Voraussetzungen für die künftige Umsetzung der Änderungen im BehiG verbessern. Ein weiteres Ziel ist es, den Erfahrungsaustausch zwischen Bund, Kantonen und Zivilgesellschaft zu fördern, weitere Grundlagen für die Gleichstellung zu erarbeiten und Massnahmen zu erproben, die die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen voranbringen.»
Quelle: Mitteilung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB vom 08.12.2023
Links
- Behindertenpolitik 2023-2026 | admin.ch
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam