Einleitung
Ab dem 01. 01.2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze.
Wir berichteten:
Agenda
Die Änderungen aufgrund der Steuersatzerhöhung
Die neuen Mehrwertsteuersätze betragen:
- Normalsatz: 8,1 % (bisher 7,7 %)
- Reduzierter Satz: 2,6 % (bisher 2,5 %)
- Sondersatz für Beherbergung: 3,8 % (bisher 3,7 %)
Es werden damit die seit 01.01.2018 geltenden Mehrwertsteuersätze in diesem Sinne erhöht werden.
Unveränderte Einordnung von «Lieferungen und Leistungen»
An den Einordnungsgrundlagen der «Lieferungen und Leistungen» etc. in die jeweiligen Kategorien von «Normalsatz», «Sondersatz für Beherbergungen» und «Reduzierter Satz» wird sich nichts ändern.
Einfluss auf die MWST-Abrechnung
Gemäss Mitteilung der ESTV, Hauptabteilung MWST, letzte Änderung vom 24.07.2023, kann in der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Quartal 2023, für das 2. Semester 2023 und für den Monat Juli 2023 zum ersten Mal mit den neuen Mehrwertsteuersätzen gegenüber der ESTV abgerechnet werden.
Hinweise der ESTV
2. Auswirkungen auf die Saldo- und Pauschalsteuersätze
Diese Steuersatzerhöhung hat folgende Auswirkungen auf die Saldosteuersätze (SSS) und Pauschalsteuersätze (PSS):
2.1. Änderung der Saldo- und Pauschalsteuersätze
Saldo- und Pauschalsteuersätze bis 31. Dezember 2023 |
Saldo- und Pauschalsteuersätze ab 1. Januar 2024 |
0,1 % | 0,1 % |
0,6 % | 0,6 % |
1,2 % | 1,3 % |
2,0 % | 2,1 % |
2,8 % | 3,0 % |
3,5 % | 3,7 % |
4,3 % | 4,5 % |
5,1 % | 5,3 % |
5,9 % | 6,2 % |
6,5 % | 6,8 % |
Diese Änderungen der SSS und PSS berechtigen nicht zu einem vorzeitigen Wechsel zur effektiven Abrechnungsmethode. Ein Wechsel von der effektiven zur Saldo- bzw. Pauschalsteuersatzmethode kann nur erfolgen, wenn die Wartefrist gemäss Artikel 37 Absatz 4 MWSTG bzw. Artikel 98 Absatz 2 MWSTV abgelaufen ist.
2.2. Änderung der Umsatz- und Steuerzahllastlimiten für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode
|
Bis 31. Dezember 2023 | Neu ab 1. Januar 2024 |
Umsatzgrenze für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode: |
CHF 5’005’000 | CHF 5’024’000 |
Steuerzahllast für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode: |
CHF 103’000 | CHF 108’000 |
Quelle: Erhöhung der Steuersätze bei der MWST per 1. Januar 2024 | admin.ch
ESTV-Informationen zur Steuererhöhung per 01.01.2024
Die detaillierten Informationen zur Steuersatzerhöhung finden Sie unter
Tipps für die Aktualisierung per 01.01.2024
Anpassung der Offert- und Vertrags-Vorlagen
Überprüfen bzw. passen Sie – nebst der MWST-administrativen Massnahmen – vor dem 01.01.2024 Ihre Offert- und Vertrags-Vorlagen an.
Bei der Formulierung ist zu berücksichtigen, dass die bevorstehende MWST-Steuersatzänderung nicht die letzte sein wird.
- Offert-Vorlagen
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- Änderung des MWST-Vermerks in eine allgemeine Formulierung, unter Angabe des neuen MWST-Steuersatzes von 8,1 %.
- zB «… zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten MWST (derzeit 8,1 %)».
- zB «… Netto-Betrag, zuzüglich 8.1 % MWST, Bruttobetrag».
- zB «… Rechnungsbetrag inkl. 8.1 % MWST».
- Änderung des MWST-Vermerks in eine allgemeine Formulierung, unter Angabe des neuen MWST-Steuersatzes von 8,1 %.
- Vertrags-Vorlagen
-
- Mit der MWST-Formulierung in den Offert-Vorlagen synchrone Anpassung der Vertrags-Vorlagen.
Fakturierung noch nicht abgerechneter Leistungen per 31.12.2023
Noch nicht fakturierte Leistungen sollten (mit dem MWST-Steuersatz 7,7 %) per 31.12.2023 abgerechnet werden.
So lassen sich steuerphasen-getrennt die Leistungen nach dem 01.01.2024 zum neuen MWST-Steuersatz von 8,1 % ausweisen und abrechnen.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam