LAWNEWS

Unternehmenssteuern

QR Code

Mehrwertsteuer (MWST): MWST-Steuersätze ab 01.01.2024

Datum:
01.12.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Unternehmenssteuern
Thema:
Mehrwertsteuer (MWST)
Stichworte:
Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuersätze
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Ab dem 01. 01.2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze.

Wir berichteten:

Die Änderungen aufgrund der Steuersatzerhöhung

Die neuen Mehrwertsteuersätze betragen:

  • Normalsatz: 8,1 % (bisher 7,7 %)
  • Reduzierter Satz: 2,6 % (bisher 2,5 %)
  • Sondersatz für Beherbergung: 3,8 % (bisher 3,7 %)

Es werden damit die seit 01.01.2018 geltenden Mehrwertsteuersätze in diesem Sinne erhöht werden.

Unveränderte Einordnung von «Lieferungen und Leistungen»

An den Einordnungsgrundlagen der «Lieferungen und Leistungen» etc. in die jeweiligen Kategorien von «Normalsatz», «Sondersatz für Beherbergungen» und «Reduzierter Satz» wird sich nichts ändern.

Einfluss auf die MWST-Abrechnung

Gemäss Mitteilung der ESTV, Hauptabteilung MWST, letzte Änderung vom 24.07.2023, kann in der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Quartal 2023, für das 2. Semester 2023 und für den Monat Juli 2023 zum ersten Mal mit den neuen Mehrwertsteuersätzen gegenüber der ESTV abgerechnet werden.

ESTV-Informationen zur Steuererhöhung per 01.01.2024

Die detaillierten Informationen zur Steuersatzerhöhung finden Sie unter

Tipps für die Aktualisierung per 01.01.2024

Anpassung der Offert- und Vertrags-Vorlagen

Überprüfen bzw. passen Sie – nebst der MWST-administrativen Massnahmen – vor dem 01.01.2024 Ihre Offert- und Vertrags-Vorlagen an.

Bei der Formulierung ist zu berücksichtigen, dass die bevorstehende MWST-Steuersatzänderung nicht die letzte sein wird.

  • Offert-Vorlagen
    • Änderung des MWST-Vermerks in eine allgemeine Formulierung, unter Angabe des neuen MWST-Steuersatzes von 8,1 %.
      • zB «… zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten MWST (derzeit 8,1 %)».
      • zB «… Netto-Betrag, zuzüglich 8.1 % MWST, Bruttobetrag».
      • zB «… Rechnungsbetrag inkl. 8.1 % MWST».
  • Vertrags-Vorlagen
    • Mit der MWST-Formulierung in den Offert-Vorlagen synchrone Anpassung der Vertrags-Vorlagen.

Fakturierung noch nicht abgerechneter Leistungen per 31.12.2023

Noch nicht fakturierte Leistungen sollten (mit dem MWST-Steuersatz 7,7 %) per 31.12.2023 abgerechnet werden.

So lassen sich steuerphasen-getrennt die Leistungen nach dem 01.01.2024 zum neuen MWST-Steuersatz von 8,1 % ausweisen und abrechnen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.