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Kindesrecht / Kindesunterhalt

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Nicht miteinander verheiratete Eltern: Zweistufig-konkrete Methode mit Überschussverteilung

Datum:
04.12.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Kindsrecht
Thema:
Nicht miteinander verheiratete Eltern
Stichworte:
Eltern, Überschussverteilung
Erlass:
ZGB 276 + ZGB 285
Entscheid:
BGer 5A_668/2021
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 276 + ZGB 285

Auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist der Überschuss aufzuteilen, und zwar

  • – Stufe 1 – ,
    • nach grossen und kleinen Köpfen
      • zwischen den am Unterhaltsverhältnis beteiligten Personen.

In der strittigen Konstellation mit einem Kind entfielen grundsätzlich

  • – Stufe 2 – ,
    • 33 % des Überschusses des unterhaltspflichtigen Elternteils auf das Kind.

Vorbehalten blieb eine Begrenzung der Überschussbeteiligung des Kindes

  • aus erzieherischen Gründen oder
  • aus Bedarfsgründen.

BGer 5A_668/2021 vom 19.07.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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