Vernehmlassung zur BPR- und VPR-Revision: bis 12.04.2024
Der Bundesrat (BR) hat am 15.12.2023 die Vernehmlassung zu folgenden Erlass-Änderungen eröffnet:
- Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR);
- Verordnung über die politischen Rechte (VPR).
Die Revision berücksichtigt die vom Parlament angenommene Motionen sowie den Änderungsbedarf im Bereich der politischen Rechte. Die Eckwerte der Vorlage hatte der BR am bereits am 22.02.2023 festgelegt.
Detail-Informationen
«Auch wenn sich das BPR nach wie vor als stabiles Fundament für die Gewährleistung und Ausübung der politischen Rechte erweist, besteht aufgrund angenommener parlamentarischer Vorstösse und teilweise veränderter Rahmenbedingungen ein Revisionsbedarf.
Regeln für die Verschiebung oder Absage von Abstimmungen
Die Vernehmlassungsvorlage sieht in Umsetzung der Motion 20.3419 Rieder «Bewahrung der demokratischen Rechte und Stärkung der digitalen Einsatzbereitschaft» vor, die Voraussetzungen für die Absage oder Verschiebung einer angesetzten Volksabstimmung im Gesetz zu verankern. Vorgesehen ist eine restriktive Regelung, wonach eine Absage oder Verschiebung zulässig ist, wenn es zu einer schweren Störung der Willensbildung der Stimmberechtigten, der Stimmabgabe oder der Ergebnisermittlung gekommen ist oder eine solche unmittelbar droht.
Weiter sollen die Rechtsgrundlagen für den Einsatz sogenannter Abstimmungsschablonen geschaffen werden, die es blinden und sehbehinderten Menschen ermöglichen, ihren Stimmzettel selbständig auszufüllen (Mo. 22.3371 SPK-N «Stimmgeheimnis. Ein Recht für alle»). Andere Revisionspunkte betreffen den Einsatz technischer Hilfsmittel bei der Ergebnisermittlung, die Definition des politischen Wohnsitzes, die Anpassung der Ermittlungs-, Übermittlungs- und Publikationsvorschriften für Abstimmungsergebnisse und die Präzisierung der Entscheidungsregel beim Abstimmungsverfahren mit Volksinitiative und direktem Gegenentwurf (sog. Prozentsummenmodell).
Anpassung des Rechtsmittelwegs bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden
In Ergänzung zu den im Februar 2023 beschlossenen Eckwerten schlägt der Bundesrat zudem auch Änderungen am Rechtsmittelweg bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden vor. Dies in Umsetzung der Motion 22.3933 Stöckli «Neuausrichtung des Rechtsmittelwegs bei eidgenössischen Abstimmungsbeschwerden». Gegen Unregelmässigkeiten bei Volksabstimmungen und den Nationalratswahlen, die sich in mehreren Kantonen auswirken oder die von einer Verwaltungsbehörde des Bundes ausgehen, soll künftig direkt beim Bundesgericht Beschwerde geführt werden können. Heute müssen Beschwerden in solchen Fällen bei der Kantonsregierung eingereicht werden, obschon diese mangels Zuständigkeit nicht darauf eintreten können.
Gegenstand der Vernehmlassung ist schliesslich auch eine Änderung der VPR. Diesbezüglich werden Änderungen der Regeln vorgeschlagen, nach denen die Abstimmungstermine des Bundes bestimmt werden. Insbesondere sollen eidgenössische Abstimmungen künftig nicht mehr bereits am zweiten Februarsonntag stattfinden können, sondern generell einige Wochen später.»
Quelle: Mitteilung der Bundeskanzlei vom 15.12.2023
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LawMedia Redaktionsteam