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Gesellschaftsrecht

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Richterliche Anordnung einer Generalversammlungs-Einberufung

Datum:
20.12.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Gesellschaftsrecht
Thema:
Einberufung einer AG-Generalversammlung
Stichworte:
Generalversammlung, Richterliche Anordnung
Entscheid:
BGer 4A_130/2023 vom 09.10.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss Bundesgericht (BGer) hat das Gericht einem Antrag von Aktionären auf Einberufung einer Generalversammlung (GV) und Traktandierung eines Geschäfts nachzukommen, sofern und soweit nicht offensichtlich und zweifelsfrei feststeht, dass die GV für das betreffende Geschäft unzuständig ist (fehlende GV-Kompetenz oder Rechtsmissbrauch).

Die gerichtliche Beurteilung eines Einberufungs- und Traktandierungsgesuchs beschränkt sich laut den einlässlichen Ausführungen des BGer eben grundsätzlich auf formelle Gesichtspunkte.

BGer 4A_130/2023 vom 09.10.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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