LAWNEWS

Kindsrecht

QR Code

Stärkung der Kinderrechte: BR eröffnet Vernehmlassung

Datum:
18.12.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Kindsrecht
Thema:
Stärkung der Kinderrechte
Stichworte:
Gewaltfreie Erziehung, Vernehmlassung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassungsdauer: bis 29.03.2024

Der Bundesrat (BR) plant, die Kinderrechte zu stärken:

Hiezu soll eine nationale Kinderrechtsorganisation:

  • Wissen vermitteln;
  • Behörden beraten;
  • die zahlreichen Akteure auf Bundes-, kantonaler und kommunaler Ebene vernetzen.

Mit der vom BR am 15.12.2023 beschlossenen Anpassung der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) soll die Grundlage dafür geschaffen werden, diese Funktion einer geeigneten Organisation zu übertragen.

Einleitung

Die von der Schweiz ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention sieht zugunsten der Kinder vor:

  • Information der Kinder über ihre Rechte
  • Beratung der Kinder zu ihren Rechten
  • Gewährung des Zugangs zur Justiz.

Geplante Anpassung

Der Bundesrat (BR) will mit der Anpassung der Kinder- und Jugendförderungsverordnung (KJFV) sicherstellen, dass die wichtigen Aufgaben zur Stärkung der Kinderrechte, welche sinnvollerweise auf nationaler Ebene zu leisten sind, erfüllt werden.

Motion

Der BR kommt mit der KJFV-Anpassung dem Hauptanliegen der Motion 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte» nach, Kinder in der ganzen Schweiz bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen.

Aufgaben der Kinderrechte-Unterstützung

Die Aufgaben zur Unterstützung der Kinderrechte umfassen:

  • Erarbeitung und Bereitstellung von Fachwissen;
  • Analysen zur Umsetzung der Kinderrechte;
  • Beratung von Behörden;
  • Vernetzung der Akteure im Kinderrechts-Bereich.

Vernehmlassung

Der BR hat die Vernehmlassung für die Revision der Verordnung eröffnet.

Dauer: bis zum 29.03.2024.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.