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Strafverteidiger: Unberechtigtes Verlassen der Hauptverhandlung und die Folgen

Datum:
13.12.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Anwälte / Mediatoren
Thema:
Verteidiger
Stichworte:
Berufsausübung, Disziplinierung, Strafverteidiger, Verlassen der Hauptverhandlung
Erlass:
BGFA 12 lit. a
Entscheid:
GER 3/2022 Nr. 3
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

BGFA 12 lit. a

Ein Anwalt, der als Strafverteidiger in einem Strafverfahren die Hauptverhandlung verlässt,

  • ohne dass die Zustimmung der Verfahrensleitung vorliegt und
  • ohne dass ein «prozessualer Notstand» gegeben ist,

verletzt

  • die Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung und
  • damit die Berufsregel von BGFA 12 lit. a.

An die Busse gemäss BGFA wird die Busse aus der gerichtspolizeilichen Disziplinierung angerechnet.

Anwaltskammer Solothurn
GER 3/2022 Nr. 3 vom 25.08.2022
(rechtskräftig)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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