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Anwalt wollte sich durch wahrheitswidrige Angabe «ohne Adressangabe abgereist» einer mit seiner beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Zivilstreitigkeit entziehen

Datum:
27.11.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Anwälte / Mediatoren
Thema:
wahrheitswidrige Angabe eines Anwalts, «ohne Adressangabe abgereist» zu sein
Stichworte:
Adressangabe, berufliche Tätigkeit, Postzustellung, Zivilstreitigkeit
Erlass:
BGFA 12 lit. a
Entscheid:
BGer 2C_360/2022
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

BGFA 12 lit. a

Gemäss Bundesgerichtsentscheid 2C_360/2022 vom 05.12.2022 hätte ein Rechtsanwalt alles unterlassen müssen, was die Vertrauenswürdigkeit der Anwaltschaft in Frage stellt.

Wer aber durch wahrheitswidrige Angaben die Post-Zustellung eines Anwaltskollegen im Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit vereitelt, verstösst gegen dieses berufsrechtliche Gebot von BGFA 12 lit. a.

BGer 2C_360/2022 vom 05.12.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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