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Sozialversicherungsrecht

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Erwerbsersatzleistungen: Vereinheitlichung

Datum:
08.01.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Thema:
Erwerbsersatzleistungen
Stichworte:
EO, Erwerbsersatzleistungen, Erwerbsersatzordnung, Vereinheitlichung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassung bis 12.04.2024

Die Erwerbsersatzordnung (EO) wurde zu Beginn eingeführt, um zu kompensieren:

  • den Verdienstausfall von Dienstleistenden in der Armee.

 Später gelangten Verdienstausfälle im Zusammenhang mit einer Elternschaft hinzu:

  • Der über die EO entschädigte Urlaub nach einer Geburt oder Adoption;
  • der Urlaub für die Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern.

Der Bundesrat (BR) hat am 22.12.2023 eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) in die Vernehmlassung geschickt:

  • Ziel der Vorlage
    • Vereinheitlichung der Leistungen;
    • Anpassung an die gesellschaftlichen Entwicklungen.

Die vorgeschlagenen Änderungen werden aus den derzeitigen Mitteln der EO finanziert.

Die Vernehmlassung zur Vorlage dauert bis 12.04.2024.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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