21.403 PARLAMENTARISCHE INITIATIVE
Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung
Einleitung
Das Thema der externen bzw. familienergänzenden Kinderbetreuung beschäftigt den Bundesrat, die vorberatenden Kommissionen und das Parlament bereits seit einiger Zeit:
- Parlamentarischen Initiative 21.403
- Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Dezember 2026 (23.478 «Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026»).
Agenda
WBK-S mit Konzept für Betreuungszulagen
Die Kommission Wissenschaft, Kultur und Bildung des SR (WBK-S) hat an ihrer Sitzung vom 20.11.2023 das Konzept für die Betreuungszulage nach Massgabe des Familienzulagengesetzes finalisiert:
WBK-S will Alternativmodell zur NR-Vorlage
Die WBK-S möchte ein Alternativmodell zur Vorlage des Nationalrates zum Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG) präsentieren.
Nächste Kommissionssitzung der WBK-S im Januar 2024
Die WBK-S will gemäss Medienmitteilung vom 21.11.2023 an ihrer nächsten Sitzung im Januar 2024 einen Vernehmlassungsbericht verabschieden und die Vernehmlassung dazu eröffnen.
Bundesrat lehnt Bundesbeitrag für tiefere Kinderbetreuungskosten der Eltern grundsätzlich ab
Bern, 15.02.2023 – Der Bundesrat will die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie fördern. Er lehnt aber einen Bundesbeitrag, mit dem die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung gesenkt werden sollen, grundsätzlich ab. Zum einen ist die familienergänzende Kinderbetreuung in der Kompetenz der Kantone und auch in der Verantwortlichkeit der Arbeitgeber, zum anderen erlaubt die angespannte finanzielle Situation des Bundes kein weiteres Engagement. Zudem würde dieser Bundesbeitrag bei anderen wichtigen Aufgaben des Bundes zu Einsparungen führen. Wenn das Parlament auf die Vorlage eintritt, müssen für den Bundesrat gewisse Bedingungen erfüllt sein, insbesondere eine stärkere finanzielle Beteiligung der Kantone. Finanzhilfen des Bundes an die Kantone für die Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der frühen Förderung von Kindern lehnt der Bundesrat klar ab. Die zuständige Kommission des Nationalrats hatte eine Gesetzesvorlage mit den genannten Förderinstrumenten ausgearbeitet, zu welcher der Bundesrat in seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 seine Stellungnahme abgegeben hat. Das neue Gesetz soll das Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ablösen, das Ende 2024 nach rund 22 Jahren ausläuft.
Die parlamentarische Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» (21.403) der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) verlangt, dass das bis Ende 2024 befristete Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch eine neue, dauerhafte Form der Unterstützung abgelöst wird. Die WBK-N hat die Gesetzesvorlage im Dezember 2022 verabschiedet.
Quelle: Bundesrat lehnt Bundesbeitrag für tiefere Kinderbetreuungskosten der Eltern grundsätzlich ab | admin.ch
Weiterführende Informationen
- Parlamentarische Informationen zur Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung
- Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung | parlament.ch
- «Kita Plätze für alle» ist in aller Munde. Ist der Bedarf von Kita Plätzen wirklich flächendeckend ausgewiesen? | parlament.ch
- NATIONALRAT WILL KINDERBETREUUNG MIT BUNDESGELDERN UNTERSTÜTZEN | parlament.ch
- Der Bundesrat spricht sich gegen die Kita-Initiative aus | admin.ch
- Parlamentarische Initiative – Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung
Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 14. Dezember 2022
Stellungnahme des Bundesrates | admin.ch
- Steuerrechtliche Aspekte der KiTa
Quelle
LawMedia Redaktionsteam