Eine externe Studie kommt zum Schluss, dass die geplante EU-Richtlinie zu den Sorgfaltspflichten direkte Auswirkungen für mehrere hundert Unternehmen in der Schweiz haben könnte.
Der Bundesrat (BR) hat dies an seiner Sitzung vom 22.12.2023 zur Kenntnis genommen:
- Die Studie soll laut BR aktualisiert werden, sobald die EU-Richtlinie definitiv verabschiedet ist.
Gestützt auf diese Analyse wird der BR über das weitere Vorgehen entscheiden.
Erinnerlich ist die Volksinitiative für verantwortungsvolle Unternehmen am 29.11.2020 vom Schweizer Volk abgelehnt worden:
- Deshalb trat am 01.01.2022 der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments in Kraft.
Grosse Schweizer Unternehmen müssen berichten über die Risiken in den Bereichen
- Umwelt
- Sozialbelange
- Arbeitnehmerbelange
- Menschenrechte
- Bekämpfung der Korruption.
Die Unternehmen haben auch zu informieren über
- die dagegen ergriffenen Massnahmen.
Zudem treffen die Unternehmen besondere und weitgehende Sorgfalts- und Berichtserstattungspflichten zu:
- Kinderarbeit
- sog. Konfliktmineralien.
Detail-Informationen
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Direkte und indirekte Auswirkungen
Mit dieser Regelung hat sich die Schweiz für eine international abgestimmte Gesetzgebung entschieden. Eine neue EU-Richtlinie über neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen steht jedoch kurz vor der Verabschiedung. Wegen der engen wirtschaftlichen Verflechtungen der Schweiz und der EU werden sowohl grosse als auch kleine Schweizer Unternehmen von dieser Regulierung betroffen sein. Weil die neue EU-Richtlinie noch nicht definitiv beschlossen ist, lassen sich deren Auswirkungen aber noch nicht abschliessend beurteilen.
Eine Studie im Auftrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) sowie des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) kommt zum vorläufigen Schluss, dass der Entwurf der EU-Richtlinie direkte Auswirkungen auf mehrere hundert Unternehmen in der Schweiz hätte. Hinzu kommen mehrere tausend Unternehmen, die indirekt betroffen sein könnten, weil die direkt betroffenen Unternehmen die Anforderungen an ihre Zulieferer weiterreichen.
Vorläufiges Ergebnis
Dieses vorläufige Ergebnis hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. Dezember 2023 zur Kenntnis genommen. Das EJPD und das WBF werden die Studie aktualisieren lassen, sobald die EU die Richtlinie zu den Sorgfaltspflichten definitiv verabschiedet hat. Nach dieser vertieften Analyse und unter Beobachtung, wie die Mitgliedstaaten der EU die Richtlinie umsetzen, wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.
Bereits beschlossen hat die EU die Weiterentwicklung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Damit das Schweizer Recht international abgestimmt bleibt, hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Mitte 2024 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.»
Quelle: Mitteilung des Bundesamtes für Justiz vom 22.12.2023
Weiterführende Informationen
- Legal & Compliance Allgemein
- Gesetzgebung zum Thema verantwortungsvolle Unternehmen
- Nachhaltigkeit Finanzplatz Schweiz
Quelle
LawMedia Redaktionsteam