Anpassung der rechtlichen Grundlagen
Der Bundesrat (BR) will gemäss seinem Beschluss vom 10.01.2024
- einen neuen nationalen Leitungskataster schaffen;
- die erforderlichen rechtlichen Grundlagen anpassen.
Hiezu schickt er seinen Bericht und den Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung.
Der BR will mit einer zeitgemässen Dokumentation der ober- und unterirdischen Leitungen
- beispielsweise Bauvorhaben im Untergrund einfacher planen und
- die Risiken besser abschätzen können.
«Die Versorgungs- und Entsorgungsnetze in der Schweiz sind nicht einheitlich dokumentiert und diesbezügliche Informationen unterschiedlich zugänglich. Deshalb will der Bundesrat in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Partnern, insbesondere den Kantonen, den Leitungskataster Schweiz aufbauen. Dieser stellt flächendeckend Geodaten zu allen ober- und unterirdischen Leitungen und den dazugehörigen Infrastrukturen in der erforderlichen Qualität und in harmonisierter Form bereit. Die zeitgemässe Dokumentation reduziert die Risiken von Schäden bei Bauarbeiten im Untergrund. Zudem werden die Digitalisierung und Koordination in Planung, Projektierung und Bau unterstützt. Damit leistet der Leitungskataster Schweiz einen wichtigen Beitrag zur sicheren Versorgung der Gesellschaft mit Energie, Wasser und Kommunikation sowie zur Entsorgung.
Anpassung der rechtlichen Grundlagen
Für den Leitungskataster Schweiz müssen rechtliche Grundlagen im Geoinformationsgesetz geschaffen werden. Kern der Vorlage sind die Regelungen in einem neuen Abschnitt 4a. Mit der Einführung des Leitungskataster Schweiz soll für Netzbetreiberinnen und Netzbetreiber gleichzeitig eine Pflicht zur räumlichen digitalen Dokumentation des Leitungsnetzes eingeführt werden. Auf Gesetzesstufe geregelt werden müssen insbesondere Zweck und Inhalt, die Zuständigkeiten (namentlich die Rollen von Bund und Kantonen), die Pflicht zur Datenlieferung sowie der Zugang, die Nutzung und die Überwachung. Die Detailregelungen werden durch den Bundesrat in einer Verordnung zu regeln sein.
Die Vernehmlassung für die Teilrevision des Geoinformationsgesetzes läuft bis am 18. April 2024.»
Quelle: Mitteilung des Generalsekretariat VBS vom 10.01.2024
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LawMedia Redaktionsteam