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Arbeitsrecht / Vertragsrecht / Zivilprozessrecht

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Realvollstreckung eines Konkurrenzverbots: Sofortiges Tätigkeitsverbot als Vorsorgliche Massnahme bei besonderer Treuwidrigkeit

Datum:
31.01.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht, Vertrag / Vertragsrecht, Zivilprozessrecht
Thema:
Realvollstreckung eines Konkurrenzverbots
Stichworte:
Konkurrenzverbot, Realvollstreckung, Treuwidrigkeit
Erlass:
OR 340a Abs. 1; OR 340b Abs. 1; ZPO 261 Abs. 1; ZPO 262
Entscheid:
Obergericht des Kantons Aargau Entscheid vom 01.05.2023 ZSU.2023.48
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 340a Abs. 1; OR 340b Abs. 1; ZPO 261 Abs. 1; ZPO 262

Streitgegenstand im Berufungsverfahren vor dem Obergericht des Kantons Aargau bildete die vorsorgliche Realvollstreckung eines nachvertraglichen Konkurrenzverbots.

Weil ein ehemaliger Arbeitnehmer seinen früheren Arbeitgeber ­besonders treuwidrig konkurrenzierte, konnte ihm die Vorinstanz seine neue Tätigkeit vorsorglich ver­bieten:

  • Dies war zulässig, weil der ehemalige Arbeitnehmer Mittel des früheren Arbeitgebers verwendete, um ihm Kunden abzuwerben.

Die Hauptsachenprognose fiel auch im Rechtsmittelverfahren positiv aus:

  • Das Vorliegen eines zivilrechtlichen Anspruchs auf Realvollstreckung des Konkurrenzverbots wurde vom ehemaligen Arbeitgeber glaubhaft im Sinne der Rechtsprechung dargelegt (ZPO 261 Abs. 1 lit. a).

Die von der Vorinstanz ausgesprochene Massnahme war geeignet und erforderlich, um die gefährdeten, erheblichen Interessen des ehemaligen Arbeitgebers zu schützen. Besondere Gründe, die eine Realvollstreckung als unverhältnismässig erscheinen liessen, waren nicht ersichtlich.

Damit war die Berufung abzuweisen.

Obergericht des Kantons Aargau
Entscheid vom 01.05.2023
ZSU.2023.48

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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