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Erbrecht

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Suzan Can: Die ergänzende Auslegung von Testament und Erbvertrag

Datum:
19.01.2024
Rubrik:
Neue Bücher
Rechtsgebiet:
Erbrecht
Thema:
Verfügungen von Todes wegen
Stichworte:
Erbvertrag, Ergänzende Auslegung, Testament, Testament-Auslegung, Verfügungen von Todes wegen, Vertragsauslegung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Suzan Can
Die ergänzende Auslegung von Testament und Erbvertrag

Die konstruktive Umsetzung eines hypothetischen Willens im Erbrecht

Zürich / St. Gallen 2023
268 Seiten
Dike Verlag
CHF 68.00
ISBN 978-3-03891-538-6

Buchart

Buch (Kartoniert, Paperback)
St. Galler Schriften zur Rechtswissenschaft, 53

Inhalt / Rezension

Auch Testamente und Erbverträge können auslegungsbedürftige Rechtsgeschäfte sein, zum Beispiel aus folgenden Gründen:

  • Änderung der Verhältnisse, sodass die bestehende Anordnung nicht mehr passt;
  • Unklare Willensformulierung durch die verfügende Person oder die Urkundsperson;
  • Lückenhaftigkeit der Willenserklärung;
  • Spätere, unpassende Änderung einer Verfügung von Todes wegen;
  • Für Dritte und das Gericht nicht direkt ersichtliche Verfügungsziele;
  • etc.

Untersuchungsgegenstand der Dissertation von Suzan Can bildet die Fragestellung, ob das Gericht solche und ähnliche Lücken anhand eines hypothetischen Willens füllen darf.

Ziel einer erläuternden oder ergänzenden Auslegung ist es stets, als Beitrag für eine rechtliche Massgeblichkeit den Inhalt einer Verfügung von Todes wegen nachzuvollziehen.

Eine ergänzende Auslegung ist in der Praxis umstritten, weil Testamente und Erbverträge

  • formbedürftige Erklärungen enthalten;
  • höchstpersönliche Geschäfte sind.

Suzan Can hat in ihrer Dissertation die Zulässigkeit und Umsetzbarkeit der sogenannten ergänzenden Auslegung bei Verfügungen von Todes wegen im Detail untersucht, namentlich:

  • die dogmatischen Grundlagen;
  • den möglichen Anwendungsbereich dieser Auslegungsart;
    • Lückenfüllung?
    • Behebung von Unvollständigkeiten?
    • Erhebung des hypothetischen Willens des Erblassers?
  • die Grenzen der gerichtlichen Lückenfüllung wegen der Formbedürftigkeit und der Höchstpersönlichkeit der Verfügungen von Todes wegen;
    • Das Gericht darf nicht anstelle des Erblassers einen eigenen Willen umsetzen.
    • Beschränkung darauf, fehlende Teilelemente zu vervollständigen, um den geäusserten Zweck anzupassen bzw. effektiv erkennbare Willensrichtungen des Erblassers weiterzuentwickeln und so das Bestehende weiterzuführen.

Quintessenz der Arbeit ist,

  • dass der hypothetische Wille
    • immer mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ermittelt werden können muss;
    • nie rein objektiviert festgestellt werden darf;
  • dass eine ergänzende Auslegung
    • nur bei einer solchen Anwendung mit den Charakteristika der Verfügungen von Todes wegen vereinbar ist;
    • sich einzig so in die bestehende Auslegungsmethodik einbetten lässt.

Die Autorin bietet dem Leser anhand diverser illustrativer Beispiele aus der schweizerischen und deutschen Rechtsprechung Einblick in die praktische Umsetzung.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Zusammenfassung
Summary
Resume

Teil 1: Einleitung

  • § 1 Untersuchungsgegenstand
  • § 2 Aufbau
  • § 3 Methodische Vorgehensweise

Teil 2: Grundlagen zur Auslegung von Verfügungen von Todes wegen

  • § 4 Begriffe
  • § 5 Verfügungen von Todes wegen
  • § 6 Auslegungsregeln
  • § 7 Fazit zum zweiten Teil

Teil 3: Zulässigkeit der ergänzenden Auslegung im Erbrecht

  • § 8 Rechtsprechung und Lehre zur ergänzenden Auslegung im Erbrecht
  • § 9 Der hypothetische Wille im Erbrecht
  • § 10 Vereinbarkeit des hypothetischen Willens mit den Verfügungen von Todes wegen
  • § 11 Fazit zum dritten Teil

Teil 4: Anwendung der ergänzenden Auslegung im Erbrecht

  • § 12 Anwendungsbereich der ergänzenden Auslegung im Erbrecht
  • § 13 Auslegungsmethodik
  • § 14 Fazit zum vierten Teil

Teil 5: Zusammenfassende Darstellung

Fokus

Auslegung von Verfügungen von Todes wegen (Testament und / oder Erbvertrag).

Bewertung

Gutes Auslegungshilfsmittel mit Anwendungsbeispielen für die Praxis.

Weiterführende Informationen

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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