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Wettbewerbsrecht / Kartellrecht

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WEKO verbietet Übernahme von «Quickmail» durch «Die Post»

Datum:
19.01.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Thema:
Übernahme von „Quickmail“ durch „Die Post“
Stichworte:
Kartellrecht, Post, Quickmail, Übernahme, WEKO
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat gemäss Medienmitteilung vom 19.01.2024 die Übernahme der Quickmail-Gruppe durch die Schweizerische Post untersagt:

  • Diese habe in mindestens einem Markt den wirksamen Wettbewerb beseitigt.
  • Zudem bestehe eine wettbewerbsfreundliche Alternative zur Übernahme durch die Post.

Zur Begründung

«Die Quickmail-Gruppe mit ihren beiden Tochterunternehmen Quickmail und Quickpac stellt schweizweit Briefe, unadressierte Sendungen (z.B. Werbeflyer), Zeitungen und Zeitschriften sowie Pakete zu. In diesen Bereichen ist auch die Schweizerische Post tätig. Die WEKO prüfte diese Übernahme vertieft und stellte fest, dass sie den Wettbewerb im Markt für nationale adressierte Massenbriefsendungen über 50 Gramm für Geschäftskunden beseitigen würde. Zudem würde in diversen Brief- und Paketpostmärkten sowie dem Markt für die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften eine marktbeherrschende Stellung der Post begründet oder verstärkt. Die Übernahme würde ein faktisches Monopol der Post schaffen und sich folglich negativ auf den Wettbewerb auswirken zulasten von Konsumenten und Geschäftskunden. Die Post und die Quickmail machten geltend, dass es sich um eine Sanierungsübernahme handle. Die WEKO kann eine solche zulassen, wenn sie zwar den Wettbewerb beeinträchtigt, aber sich die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb auch ohne den Zusammenschluss ergeben würden («Failing Company Defence»). Dies wäre der Fall, wenn die Quickmail-Gruppe ohne Unterstützung innert kurzer Zeit vom Markt verschwinden und als Folge davon ein Grossteil der Kundschaft der Quickmail-Gruppe ohnehin zur Post wechseln würde. Zusätzlich dürfte keine wettbewerbsfreundlichere Alternative zum Zusammenschluss bestehen. Die vertiefte Prüfung der WEKO ergab, dass die letztgenannte Voraussetzung nicht erfüllt ist. Neben der Post gibt es eine alternative Kaufinteressentin an der Quickmail-Gruppe, welche über langjährige Erfahrung im Bereich von Postdienstleistungen verfügt. Die Übernahme durch diese alternative Kaufinteressentin würde das Fortbestehen der Quickmail-Gruppe im Markt ermöglichen, damit die Konkurrenz zur Post erhalten und somit eine wettbewerbsfreundlichere Lösung als die Übernahme durch die Post darstellen. Wird das Angebot der alternativen Kaufinteressentin angenommen, erübrigt sich aufgrund fehlender Überschuldung eine Konkursanmeldung und die Quickmail-Gruppe könnte weiterhin im Markt tätig bleiben als alternative Anbieterin zugunsten von Konsumenten und Geschäftskunden.»

Quelle: Medienmitteilung der WEKO vom 19.01.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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