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Familienrecht / Kindesrecht / Subventionsrecht

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Kindestagesstätten (Kitas): WAK-S will Arbeitgeber und allenfalls Arbeitnehmer an Kita-Kosten beteiligen

Datum:
27.02.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Familie, Ehe, Konkubinat, Kindsrecht, Subventionsrecht
Thema:
Kindestagesstätten (Kitas)
Stichworte:
Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kita, Kita Kosten
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» – WAK-S schickt Anträge zur Kita-Vorlage in Vernehmlassung

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WAK-S) hat im August 2023 begonnen, Anträge zur vom Nationalrat im Frühling 2023 angenommenen Vorlage 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» zu beraten, welche neu eine Betreuungszulage im Familienzulagengesetz vorsehen. Am 15.02.2024 wurde nun beschlossen, die Anträge zu dieser «Kita-Vorlage» in die öffentliche Vernehmlassung zu schicken.

Im Einzelnen:

Drei Aspekte

Für die WBK-S stehen hauptsächlich drei Aspekte der Vorlage im Vordergrund:

  1. Erreichung der wirtschaftlichen Ziele über die Einführung einer Betreuungszulage.
  2. Keine übermässige Belastung des Bundeshaushalts mit einer stark gebundenen neuen Leistung (vorgeschlagenes Finanzierungssystem: Arbeitgeber- und ev. Arbeitnehmerbeiträge).
  3. Einführung eines Bundesbeitrages zur Vermeidung aufwändiger Infrastrukturen in den hauptsächlich im Aufgabengebiet der familienergänzenden Kinderbetreuung zuständigen Kantonen und Gemeinden.

Programmvereinbarungen

Die WAK-S erachtet Programmvereinbarungen als ein geeignetes Instrument seitens des Bundes, um die Kantone und Gemeinden im Aufgabengebiet der familienergänzenden Kinderbetreuung zu unterstützen.

Beschlussfassung

Die Kommission hat an Ihrer Sitzung vom 15.02.2024 mit 11 zu 1 Stimme, bei 1 Enthaltung (Anträge zur Gesetzesvorlage) und 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung (Anträge zum Bundesbeschluss) beschlossen, die Vernehmlassung zu den Anträgen zu eröffnen.

Auf Basis der Vernehmlassungs-Ergebnisse will die WAK-S entscheiden, welche Anträge sie ihrem Rat unterbreiten wird.

Bekanntgabe der Vernehmlassung

Die WAK-S will die Eröffnung der Vernehmlassung via Medienmitteilung ankündigen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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