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Strafrecht

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Stalking: RK-N will Strafbarkeit

Datum:
27.02.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Strafrecht
Thema:
Stalking
Stichworte:
Antragsdelikt, Offizialdelikt
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Parlamentarischen Initiative 19.433 («StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen»)

Einleitung

Die Absicht der «Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats» (RK-N), das Thema «Stalking» als Tatbestand ins Strafgesetzbuch und ins Militärstrafgesetzbuch aufzunehmen, stiess in der Vernehmlassung auf grosse Zustimmung. Die RK-N hatte an ihrer Sitzung vom 16. und 17.11.2023 die breite Unterstützung zur Kenntnis genommen.

Befassung mit den Vernehmlassungsergebnissen

Die RK-N hat sich am 22. und 23.02.2024 mit den diversen Aspekten vertieft befasst, die im Vernehmlassungsverfahren von den Teilnehmern aufgeworfen wurden.

Mit einer Ausnahme hat sich die RK-N für die Beibehaltung der Version des Vorentwurfs entschieden:

  • Mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sich die RK-N entschieden, den neuen Tatbestand als
    • Antragsdelikt und nicht als Offizialdelikt auszugestalten,
      • sofern das Delikt nicht Personen betrifft,
        • die miteinander in einer Partnerschaft verbunden sind oder verbunden waren,
          • und zwar nach dem Vorbild des Tatbestands von Art. 180 StGB.

Gesamtabstimmung

In der Gesamtabstimmung hat die RK-N den Entwurf mit 22 zu 2 Stimmen angenommen.

Weiteres Vorgehen

Nach der Genehmigung des ergänzten erläuternden Berichts wird die Vorlage

  • noch während der kommenden Frühjahrssession publiziert;
  • dem Bundesrat (BR) zur Stellungnahme unterbreitet;
  • vom Nationalrat (NR) voraussichtlich in der Sommersession 2024 beraten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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