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Zollzahlungspflicht des «Vorfahrers»

Datum:
28.02.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Abgaben
Thema:
„Vorfahren“
Stichworte:
Grenze, Grenzübergang, Wareneinfuhr, Zollzahlungspflicht
Erlass:
Art. 21 Abs. 1, Art. 26, Art. 70 Abs. 2 und Abs. 3 ZG. Art. 75 ZV
Entscheid:
BVGer A-2087/2021 vom 08.02.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Art. 21 Abs. 1, Art. 26, Art. 70 Abs. 2 und Abs. 3 ZG. Art. 75 ZV

Zollzahlungspflichtig ist insbesondere,

  • wer Waren ins Zollgebiet verbringt oder verbringen lässt,
    • unter anderen der Auftraggeber,
      • wobei als Auftraggeber
        • jede Person gilt,
          • die die Wareneinfuhr tatsächlich veranlasst;
        • jene Person, die einer anderen Person,
          • die die Ware über die Grenze bringt, voranfährt und dieser anderen Person im Wissen um die anstehende Wareneinfuhr «grünes Licht» gibt,
            • wenn der Grenzübergang unbesetzt ist (der «Vorfahrer»).

BVGer A-2087/2021 vom 08.02.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Bild des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit

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