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Subventionsrecht / Verwaltungsrecht

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PostAuto-Subventionsaffäre: Fedpol hat Strafbescheide erlassen

Datum:
19.03.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Subventionsrecht, Verwaltungsrecht
Thema:
PostAuto-Subventionsaffäre
Stichworte:
FEDPOL, Strafbescheid
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ahndung im Verwaltungsstrafverfahren

Einleitung

Nach der Eröffnung des Schlussprotokolls im Verwaltungsstrafverfahren wegen Verdachts auf Subventionsbetrug bei PostAuto am 09.10.2023 sind die Stellungnahmen der Betroffenen eingetroffen.

Beurteilung durch fepol

Nach der Beurteilung durch fedpol sind die Voraussetzungen für Freiheitsstrafen nicht gegeben, weshalb nach der Analyse der Eingaben der Betroffenen Strafbescheide erlassen wurden:

  • Strafbescheide
    • Mit den Strafbescheiden wurden Strafen ausgesprochen gegen
      • fünf Personen
        • wegen Leistungsbetruges und
      • zwei Personen
        • wegen unterlassener Verhinderung des Leistungsbetruges.
  • Strafen
    • Die Strafen umfassen
      • bedingte Geldstrafen zwischen CHF 56’000 und CHF 420’000 und
      • unbedingt ausgesprochene Bussen zwischen CHF 12’000 und CHF 60’000.
  • Einsprache-Zuständigkeit
    • fedpol wird bei Eingang von Einsprachen
      • zuständig sein für deren Beurteilung und
      • daraufhin für den Erlass von
        • Strafverfügungen oder
        • Einstellungsverfügungen.
  • «Rechtsmittelfähigkeit»
    • Die Beschuldigten können gegen die Strafbescheide Einsprache erheben:
      • Laut Fedpol sind zur Zeit keine der Strafbescheide rechtskräftig.

Zur History

Im Herbst 2017 stellte das Bundesamt für Verkehr (BAV) bei einer ordentlichen Revision fest, dass PostAuto Schweiz seit 2007 mittels gesetzeswidriger Umbuchungen systematisch Gewinne im regionalen Personenverkehr verschleiert und auf diese Weise Subventionen erschlichen hatte.

Im Dezember 2018 und im Januar 2019 erstatte die Post den gesamten Betrag von CHF 205,3 Mio. an den Bund, die Kantone und die Gemeinden zurück.

Der Verwaltungsrat der Post beschloss im Juni 2018, wegen fehlenden Vertrauens die ganze Geschäftsleitung von Postauto freizustellen. Zudem trat die Konzernchefin Susanne Ruoff zurück.

Quelle: Mitteilung des Bundesamtes für Polizei Fedpol vom 15.03.2024 (abgerufen am 18.03.2024)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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