Am 27.03.2024 hat der Bundesrat (BR) Stellung genommen zu einer Vorlage der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N), wonach im Natur- und Heimatschutzgesetz das Verbandsbeschwerderecht für Umweltorganisationen bei kleineren Wohnbauten innerhalb der Bauzone eingeschränkt werden soll.
Der BR unterstützt die Vorschläge der UREK-N.
Quelle
LawMedia Redaktion