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Immobilien / Bau- und Planungsrecht

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Beschleunigung des Wohnungsbaus: Bundesrat prüft Massnahmen

Datum:
23.04.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bau- und Planungsrecht, Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Thema:
Beschleunigung des Wohnungsbaus
Stichworte:
Baubewilligung, Baubewilligungsverfahren, Bauplanung, Bauvorhaben, Bauwesen, Beschleunigung, Wohnbau, Wohnungsbau
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Der Bundesrat (BR) will

  • die Beschwerdemöglichkeit gegen Bauprojekte für Privatpersonen einschränken und
  • die Innenentwicklung als nationales Interesse gesetzlich verankern.

Diese und weitere Massnahmen sollen die Planungs- und Baubewilligungsverfahren beschleunigen:

  • Das geht aus einem Postulatsbericht hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22.04.2026 verabschiedet hat.

Das UVEK wird bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

Ausgangslage

Der Bundesrat stellt fest, dass die Mehrheit der Planungs- und Baubewilligungsverfahren grundsätzlich innert angemessener Frist erledigt werden.

Dennoch gibt es leider immer wieder Verfahren, welche überaus lange dauern.

Ursachen

Namentlich Einsprachen und Rekurse können Wohnbauprojekte verzögern oder gar verhindern.

Massnahmen, um Prozesse zu beschleunigen

Angesichts der Wohnungsknappheit plant der Bundesrat (BR) daher Massnahmen, um die Prozesse zu beschleunigen:

  • Grundsatz-Schaffung
    • So soll der Wohnungsbau in Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung nach Innen als nationales Interesse im Raumplanungsgesetz verankert werden.
    • Dazu erwägt der Bundesrat,
      • eine Rechtsgrundlage für Kriterien für Bauvorhaben von nationalem Interesse zu schaffen.
  • Bauinteresse Vorrang vor Ortsbild- und Denkmalschutz
    • In der Interessenabwägung hätten sie dann ein höheres Gewicht etwa gegenüber dem Ortsbild- und Denkmalschutz.
    • Es würde sich die Wahrscheinlichkeit erhöhen,
      • dass diese Vorhaben realisiert werden können.
  • Einschränkung der Beschwerdelegitimation
    • Weiter lässt der Bundesrat prüfen, die Beschwerdelegitimation für Privatpersonen und die zulässigen Rügen einzuschränken,
      • sofern und soweit es sich um Verfahren vor Bundesgericht handelt.
  • Auferlegung von Verfahrenskosten bei Rechtsmissbrauch
    • Ausserdem erwägt er,
      • die Kantone zu Massnahmen zu verpflichten,
        • um die Verfahrenskosten bei nachweislich rechtmissbräuchlichen Einsprachen den Einsprechenden aufzuerlegen.
    • Von einer missbräuchlichen Einsprache ist die Rede, wenn die Einsprache nur das Ziel hat, ein Projekt zu verhindern oder zu verzögern.
  • Beschränkte Möglichkeiten des Bundes
    • Die Möglichkeiten des Bundes sind beschränkt,
      • da Planungs- und Baubewilligungsverfahren in der Hoheit der Kantone liegen.
    • Bund kann beispielweise
      • keine verbindlichen Fristen in kantonalen Baubewilligungsverfahren festlegen;
      • keine Verpflichtung der Kantone zur Einführung eines digitalen Bewilligungsverfahrens.
    • Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen,
      • solche Massnahmen einzuführen, weil sie langfristig eine beschleunigende Wirkung hätten.
  • Massnahmen zur verdichtetem Bauen
    • Denkbar wäre aber eine Regelung, welche die Kantone zu Massnahmen verpflichtet,
      • um die Verdichtung der Bauzonen zu fördern und
      • missbräuchliche Einsprachen zu verhindern.
    • Wenig Spielraum sieht der Bundesrat hingegen für die Idee,
      • Gebühren für abgewiesene Einsprachen zu erheben.
    • Der Zugang zum Rechtsschutz soll
      • allen offenstehen und
      • nicht von den finanziellen Verhältnissen abhängen.
  • Lange Planungsdauern
    • Ein wichtiger Faktor für die lange Dauer gewisser Verfahren ist aus Sicht des Bundesrats das
      • immer komplexere Planungs- und Baurecht.
    • Das hat zur Folge, dass
      • Baugesuche oft unvollständig oder
      • qualitativ ungenügend sind und
      • zu überarbeitet sind.
    • Hier wird empfohlen,
      • Baugesuche erst zu publizieren, wenn sie vollständig sind.
    • Zudem sind viele Bewilligungsbehörden
      • personell zu knapp dotiert und
      • fachlich zu wenig gut aufgestellt,
        • um anspruchsvolle Dossiers fristgerecht zu bearbeiten.

5 Postulate aus National- und Ständerat

Die vorgeschlagenen Massnahmen sind Gegenstand

  • eines Berichts in Erfüllung von fünf Postulaten aus dem National- und Ständerat;
  • Teil des Aktionsplans Wohnungsknappheit des Bundes.

Der Bundesrat (BR) hat das UVEK damit beauftragt,

  • ihm bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten.

Dokument

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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