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Opferhilfe

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Teuerungsausgleich bei der Opferhilfe: BR beschliesst Erhöhung der Maximalbeträge

Datum:
11.04.2024
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Opferhilferecht
Thema:
Teuerungsausgleich bei der Opferhilfe
Stichworte:
Erhöhung, Maximalbeträge, Opferhilfe, Teuerungsausgleich
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten: 01.01.2025

Der Bundesrat (BR)

  • reagiert auf die aktuelle Teuerung und
  • hat am 10.04.2024 entschieden, zu erhöhen:
    • die Maximalbeträge für Entschädigungen und Genugtuungen zugunsten der Opfer von Straftaten.

Die neuen Beträge gelten ab 01.01.2025.

Detail-Informationen

«Wer in der Schweiz durch eine Straftat körperlich, sexuell oder psychisch verletzt wird, kann vom Staat Opferhilfe beanspruchen. Das Opferhilfegesetz (OHG) ermöglicht es den Opfern und deren Angehörigen, eine Entschädigung für die finanziellen Schäden sowie eine Genugtuung für das seelische Leid zu erhalten. Das Gesetz sieht dafür Maximalbeträge vor.

Aufgrund der Teuerung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. April 2024 beschlossen, die Maximalbeträge zu erhöhen. So kann dem Opfer künftig eine Entschädigung von maximal 130 000 Franken (heute 120 000 Franken) und eine Genugtuung von maximal 76 000 Franken (heute 70 000 Franken) ausbezahlt werden. Angehörige haben das Recht auf eine Genugtuung von maximal 38 000 Franken (heute 35 000 Franken). Die Grundlage für die Festlegung der Maximalbeträge bildet der Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise. Die neuen Beträge gelten ab dem 1. Januar 2025.»

Quelle: Medienmitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements vom 10.04.2024

Die Opferhilfe-Maximalbeträge per 01.01.2025

Quelle: Verordnung über die Anpassung der Entschädigungs- und Genugtuungsbeträge des Opferhilfegesetzes an die Teuerung | admin.ch

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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