Freiwilliger Direktabzug der Einkommenssteuer vom Lohn
Der umgangssprachlich motivierte Initiativen-Titel mit dem Wording «Direktabzug» beabsichtigte, die Einführung einer fakultativen Quellensteuer für Schweizer, wie sie von neu in der Schweiz tätigen ausländischen Arbeitnehmern bekannt ist.
Der Arbeitgeber hätte die Einkommenssteuer vom Lohn abziehen und den Steuerbehörden abliefern müssen.
Die Folgen wären gewesen für:
- Arbeitgeber
- Zusätzlicher Aufwand.
- Arbeitnehmer
- Höhere Budgetsicherheit für den arbeitnehmenden Steuerpflichtigen, bei weiterer Reduktion der Selbstverantwortung.
- Staat
- Zeitnaher an die Einkommensgenerierung des Steuerpflichtigen eintreffende Steuerzahlung, einfacheres Steuerinkasso für Bund, Kantone und Gemeinden sowie weniger Steuerausfälle.
Im Gegensatz zum Nationalrat (NR) hat es der Ständerat (SR) abgelehnt, einen «freiwilligen Steuerabzug vom Lohn» zu ermöglichen.
Resultat
Die umstrittene Vorlage scheint nun definitiv vom Tisch zu sein.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam