LAWNEWS

Stiftungsrecht

QR Code

Jahresberichterstattungen 2023: Offenlegung der Vergütungen von Stiftungsrat und Geschäftsleitung nach den neuen Regeln

Datum:
23.05.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Stiftungsrecht
Thema:
Jahresberichterstattungen 2023
Stichworte:
Geschäftsleitung, Jahresberichterstattungen, Stiftungsrat, Vergütungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Erinnerlich hat das Parlament mit Beschluss vom 19.06.2020 die Teilrevision des Art. 84b ZGB beschlossen.

Der Bundesrat hat die vom Parlament am 19.06.2020 beschlossene Teilrevision von ZGB 84b am 02.02.2022 per 01.01.2023 in Kraft gesetzt; der neue Gesetzestext von ZGB 84b ist in der nachfolgenden Box wiedergegeben.

Die neuen Offenlegungsregeln (ZGB 84b)

Für die Jahresberichterstattung 2023 gelten die neuen Regeln zur Offenlegung der Vergütungen von Stiftungsrat und Geschäftsleitung:

Anforderung + Aufschlüsselung der Gesamtsumme

Die Anforderungen über die Offenlegung und die Aufschlüsselung für Mitglieder des Stiftungsrats ab einer Gesamtsumme von CHF 50’000 können im nachfolgend wiedergegeben Merkblatt nachgelesen werden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.