Die Schweiz soll Fortschritte im Kampf gegen die Korruption erzielt haben:
- Zu diesem Schluss kommt die GRECO, d.h. die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption, in ihrem heute veröffentlichten zweiten Nachtrag zum zweiten Konformitätsbericht.
- Das neue Bundesgesetz für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung leiste insbesondere einen wichtigen Beitrag zum erfolgreichen Abschluss dieser dritten Länderprüfung.
Einleitung
Die GRECO (Staatengruppe des Europarates gegen Korruption) hatte der Schweiz im Jahr 2011 im Rahmen der dritten Länderprüfung u.a. gemacht:
- sechs Empfehlungen für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung.
Die betreffenden Bemühungen der Schweiz wurden von der Staatengruppe daraufhin wiederholt als ungenügend kritisiert.
Zweiter Nachtrag zum zweiten Konformitätsbericht
In ihrem am 28.05.2024 veröffentlichten «zweiten Nachtrag zum zweiten Konformitätsbericht» kommt die GRECO nun zum Schluss,
- dass die Schweiz bei der Korruptionsbekämpfung Fortschritte gemacht habe.
Die neuen Regeln für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung hätten dazu einen wichtigen Beitrag geleistet:
- Die neuen Regeln
- seien erstmals bei den eidgenössischen Wahlen im Oktober 2023 zur Anwendung gelangt und
- verlangten die Offenlegung von Spenden an politische Parteien ab CHF 15’000.
Mit diesem neuen Bundesgesetz erfülle die Schweiz drei der sechs an sie gerichtete Empfehlungen der «dritten Länderprüfung».
Abschluss der dritten Länderprüfung
In früheren Berichten hatte die GRECO festgestellt,
- dass die Schweiz bezüglich ihrer Strafbestimmungen alle übrigen Empfehlungen der dritten Länderprüfung umgesetzt habe.
Es seien eingeführt worden:
- griffigere Strafbestimmungen gegen die Privatbestechung.
Der am 28.05.2024 veröffentlichte Bericht der GRECO schliesst nun die dritte Länderprüfung ab.
Weiteres Engagement bei der Korruptionsbekämpfung
Die Schweiz bleibt nach eigenem Bekunden engagiert bei der Korruptionsbekämpfung «im Rahmen der laufenden vierten und fünften Länderprüfung».
Im Jahr 2017 hatte die GRECO mehrere Empfehlungen gegeben:
- zur Prävention der Korruption
- im Parlament,
- in den eidgenössischen Gerichten und
- in der Bundesanwaltschaft.
Der aktuelle GRECO-Länderbericht
AUSZUG
aus dem
Zweiten Konformitätsbericht
vom 22. – 25.03.2021
Korruptionsbekämpfung bei Parlamentariern
Empfehlung ii.6. Die GRECO hatte empfohlen, (i) dass zuhanden der Mitglieder der Bundesversammlung ein Verhaltenskodex mit erläuternden Kommentaren und/oder konkreten Beispielen erlassen und der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht wird und (ii) dass dieser durch praktische Sensibilisierungs- und Beratungsmassnahmen ergänzt wird.
Empfehlung iv.14. Die GRECO hatte empfohlen, (i) quantitative Angaben zu den finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Ratsmitglieder sowie Auskünfte über die wichtigsten Verbindlichkeiten ins bestehende Meldesystem aufzunehmen; (ii) einen Ausbau der Meldepflicht zu erwägen, damit auch Informationen über den Ehepartner und abhängige Familienangehörige erfasst werden (wobei diese Informationen nicht zwingend zu veröffentlichen wären).
Empfehlung v.19. Die GRECO hatte empfohlen, angemessene Massnahmen zur verstärkten Kontrolle und Einhaltung der für die Mitglieder der Bundesversammlung geltenden Meldepflichten und Verhaltensregeln zu treffen.
Korruptionsprävention bei Richtern
Empfehlung vi.35. Die GRECO hatte Massnahmen empfohlen, um die Qualität und Objektivität der Rekrutierung der Richter an den eidgenössischen Gerichten zu steigern und stärker zu gewichten.
Empfehlung vii.41. Die GRECO hatte empfohlen, (i) die Praxis aufzugeben, wonach Richter der eidgenössischen Gerichte einen fixen oder prozentualen Anteil ihres Gehalts den politischen Parteien abgeben; (ii) dafür zu sorgen, dass die Bundesversammlung die Nichtwiederwahl von Richtern der eidgenössischen Gerichte nicht mit den von diesen gefällten Entscheiden begründet; (iii) die Änderung oder Aufhebung des Wiederwahlverfahrens für diese Richter durch die Bundesversammlung zu prüfen.
Empfehlung viii.49. Die GRECO hatte empfohlen, (i) Standesregeln für die Richter der eidgenössischen Gerichte zu entwickeln und mit erläuternden Kommentaren und/oder konkreten Beispielen zu ergänzen, die insbesondere Interessenkonflikte und andere Fragen der Integrität (Geschenke, Einladungen, Beziehungen zu Dritten usw.) abdecken, und diese Regeln öffentlich bekanntzumachen; sowie (ii) zusätzliche Umsetzungsmassnahmen zu treffen, wie namentlich eine vertrauliche Beratung und eine praktische Ausbildung für die Richter der eidgenössischen Gerichte anzubieten.
Empfehlung ix.65. Die GRECO hatte empfohlen (i) die Einführung eines Disziplinarsystems, mit dem allfällige Verstösse von Richtern der eidgenössischen Gerichte gegen ihre beruflichen Pflichten mit anderen Sanktionen als der Amtsenthebung geahndet werden können; (ii) Massnahmen zu treffen, damit verlässliche und hinreichend detaillierte Informationen und Daten über Disziplinarverfahren gegen Richter aufbewahrt werden, was auch die Veröffentlichung dieser Rechtsprechung unter Wahrung der Anonymität der Betroffenen mit einschliessen kann.
III. SCHLUSSFOLGERUNGENAngesichts der Schlussfolgerungen im Konformitätsbericht über die Schweiz im Zuge der Vierten Evaluationsrunde und vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen kommt die GRECO zum Schluss, dass die Schweiz lediglich fünf der zwölf Empfehlungen des Evaluationsberichts der Vierten Evaluationsrunde in zufriedenstellender Weise umgesetzt oder bearbeitet hat. Von den anderen Empfehlungen sind bisher fünf teilweise und zwei nicht umgesetzt worden
Weiterführende Informationen
- GRECO-Berichte
- Dritte Evaluationsrunde Zweiter Nachtrag zum Zweiten Konformitätsbericht über die Schweiz vom 18.–22. März 2024
- Vierte Evaluationsrunde vom 18. – 22.03.2019
- GRECO | coe.int
- Evaluationsbericht Schweiz vom 28.11. – 02.12.2016
- FOURTH EVALUATION ROUND | coe.int
- Transparenzregeln bei der Politikfinanzierung
- Allgemein
- Umsetzung der Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke
- EU will stärker gegen steuergestaltende Briefkastenfirmen vorgehen
- Mareike Sinz: Internationales Soft Law und Fragen nach parlamentarischer Zustimmung
- Organisationsmängel-Liquidation
- Wirtschaftsstandort Schweiz
- FINMA: BR genehmigt FINMA-Ziele 2021 – 2024
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: Screenshot aus Titelseite von: Dritte Evaluationsrunde – Zweiter Nachtrag zum Zweiten Konformitätsbericht über die Schweiz