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Korruptionsbekämpfung: Schweiz macht in der GRECO-Beurteilung Fortschritte

Dritte Evaluationsrunde, Zweiter Nachtrag, zum Zweiten Konformitätsbericht über die Schweiz vom 18.–22.03.2024 (Veröffentlichung vom 28.05.2024)

Datum:
29.05.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gerichte, Staatsrecht, Strafrecht
Thema:
Korruptionsbekämpfung
Stichworte:
Europarat gegen Korruption, GRECO-Beurteilung, Korruptionsbekämpfung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Schweiz soll Fortschritte im Kampf gegen die Korruption erzielt haben:

  • Zu diesem Schluss kommt die GRECO, d.h. die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption, in ihrem heute veröffentlichten zweiten Nachtrag zum zweiten Konformitätsbericht.
  • Das neue Bundesgesetz für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung leiste insbesondere einen wichtigen Beitrag zum erfolgreichen Abschluss dieser dritten Länderprüfung.

Einleitung

Die GRECO (Staatengruppe des Europarates gegen Korruption) hatte der Schweiz im Jahr 2011 im Rahmen der dritten Länderprüfung u.a. gemacht:

  • sechs Empfehlungen für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung.

Die betreffenden Bemühungen der Schweiz wurden von der Staatengruppe daraufhin wiederholt als ungenügend kritisiert.

Zweiter Nachtrag zum zweiten Konformitätsbericht

In ihrem am 28.05.2024 veröffentlichten «zweiten Nachtrag zum zweiten Konformitätsbericht» kommt die GRECO nun zum Schluss,

  • dass die Schweiz bei der Korruptionsbekämpfung Fortschritte gemacht habe.

Die neuen Regeln für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung hätten dazu einen wichtigen Beitrag geleistet:

  • Die neuen Regeln
    • seien erstmals bei den eidgenössischen Wahlen im Oktober 2023 zur Anwendung gelangt und
    • verlangten die Offenlegung von Spenden an politische Parteien ab CHF 15’000.

Mit diesem neuen Bundesgesetz erfülle die Schweiz drei der sechs an sie gerichtete Empfehlungen der «dritten Länderprüfung».

Abschluss der dritten Länderprüfung

In früheren Berichten hatte die GRECO festgestellt,

  • dass die Schweiz bezüglich ihrer Strafbestimmungen alle übrigen Empfehlungen der dritten Länderprüfung umgesetzt habe.

Es seien eingeführt worden:

  • griffigere Strafbestimmungen gegen die Privatbestechung.

Der am 28.05.2024 veröffentlichte Bericht der GRECO schliesst nun die dritte Länderprüfung ab.

Weiteres Engagement bei der Korruptionsbekämpfung

Die Schweiz bleibt nach eigenem Bekunden engagiert bei der Korruptionsbekämpfung «im Rahmen der laufenden vierten und fünften Länderprüfung».

Im Jahr 2017 hatte die GRECO mehrere Empfehlungen gegeben:

  • zur Prävention der Korruption
    • im Parlament,
    • in den eidgenössischen Gerichten und
    • in der Bundesanwaltschaft.

Der aktuelle GRECO-Länderbericht

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Screenshot aus Titelseite von: Dritte Evaluationsrunde – Zweiter Nachtrag zum Zweiten Konformitätsbericht über die Schweiz 

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