Ein leitender Angestellter, der die Stundenrapporte manipuliert und dennoch als richtig unterzeichnet, missbraucht das Vertrauen der Arbeitgeberin.
Die Entdeckung der Stundenrapporte-Manipulation und das Ergebnis der Befragungen der Mitarbeiter nach dem Aussprechen der ordentlichen Kündigung hat das Vertrauensverhältnis zum leitenden Angestellten zerstört. Es war der Arbeitgeberin nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Die fristlose Kündigung war gerechtfertigt.
Obergericht des Kantons Solothurn
Urteil vom 31.08.2023
ZKBER.2023.30
Weiterführende Informationen
- Fristlose Entlassung
- Fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung
- Leitende Angestellte
Quelle
LawMedia Redaktionsteam